VUT Studie
/ 16. Apr 2013
Moderne Messgeräte zur Verkehrsmessung sind High-Tech
Haben Sie auch schon gelesen, dass ein Großteil aller Bußgeldbescheide fehlerhaft sein soll? Und tatsächlich: Einer Untersuchung der Sachverständigengesellschaft VUT zu Folge kommt es bei Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr zu gravierenden Fehlern, berichtete sogar der Spiegel. Danach seien 80% der untersuchten Fälle mangelhaft.
Mancher dürfte bei diesen Zahlen stutzig werden. Schaut man sich die Untersuchung genauer an, so ist festzustellen, dass auch formale Mängel mitgezählt wurden. Allerdings führt nicht jeder formale Mangel zu einer Einstellung des Verfahrens: Auch ein Rechtschreibfehler ist schließlich ein formaler Mangel, oder? Aber immerhin: In fünf Prozent der untersuchten Fälle waren die Mängel so gravierend, dass kein Bußgeldbescheid hätte erlassen werden dürfen.
Nur 44% der Fälle waren in Messung und Beweisführung als korrekt zu bewerten, so die Sachverständigen. Untersucht wurden 14.783 Fälle im Zeitraum 2007 bis 2013.
Angesichts der Tatsache, dass weniger als 10% aller Betroffenen überhaupt den Bußgeldbescheid prüfen lassen, lohnt es sich immer für die Behörden: Viele Betroffene wehren sich nicht.
Zudem ist die Fehlerquote immer noch sehr hoch: denn die Behörden und erst recht die Hersteller behaupten stets, dass ausschließlich korrekte Messungen beanzeigt würden. Die Behörde hat also trotz Überprüfung viele Fehler übersehen. Das bedeutet, dass der Staat jährlich über 12 Mio EUR aus Bußgeldbescheiden abkassiert hat - obwohl kein Bußgeldbescheid hätte erlassen werden dürfen.
Die Untersuchung macht daher eines deutlich: Eine erfolgreiche Verteidigung ist kein "Selbstläufer", sondern das Ergebnis guter Arbeit des Verteidigers.
Die entscheidenden Fehler, die wirklich zur Einstellung des Verfahrens führen können, fallen nicht vor die Füße - man muss sie finden, erkennen UND verwerten können.
Gern erklären wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, wie wir das genau machen.
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Die Untersuchung können Sie hier herunterladen: