Ab 0,5 Promille droht ein saftiges Bußgeld und ein Fahrverbot bis zu 3 Monaten. Weiter drohen bis zu 2 Punkte im Fahreignungsregister.
Achtung: regelmäßig droht auch ein Einschreiten der Führerscheinbehörde. Das bedeutet: es geht um den Führerschein.
Insbesondere bei AAK-Messungen können polizeiliche Fehler gemacht werden. Lassen Sie daher Ihren Bußgeldbescheif prüfen. Mit qualifizierter anwaltlicher Verteidigung kann ein Fahrverbot gegebenenfalls noch verhindert werden. Akzeptieren Sie daher niemals den Bußgeldbescheid.
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | |||
... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat |
... beim 2. Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
... beim 3. Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
Ja, wegen der langen Haltbarkeit der Punkte. Wenn Ihnen ein Fahrverbot, Punkte oder ein hohes Bußgeld drohen, kann es sich lohnen, dagegen Einspruch einzulegen. Aber auch bei geringen Bußgeldern muss immer bedacht werden - Punkte kosten den Führerschein!
Punkte in Flensburg sind auch bei Ordnungswidrigkeiten bis zu 6 (sechs!!!) Jahre lang verwertbar. Verwertbar bedeutet, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Punkte zur Grundlage für die Entziehung der Fahrerlaubnis machen kann.
Wir meinen, dass es deshalb sinnvoll ist, jede Messung kritisch durch einen Experten prüfen zu lassen. Häufig lässt sich ein Fahrverbot umgehen, wenn ein spezialisierter Anwalt in Bußgeldsachen Sie verteidigt.
Prüfen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten und sichern sich eine kostenfreie Erstberatung:
kostenfreie Erstberatung sichern >
Es sind folgende Fälle zu unterscheiden:
Werden Sie direkt nach dem (angeblichen) Verstoß von der Polizei angehalten, machen Sie bitte KEINE Angaben.
Häufig wird man die Befragung einleiten mit: „Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?“
Achtung! Das ist eine Fangfrage, mit der Ihnen gegebenenfalls Vorsatz unterstellt werden kann. Machen Sie daher unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Voreilige Angaben wie „hatte es eilig“ oder „muss dringend wo hin“ sind „tödlich“ und können häufig ebenfalls herangezogen werden, um Ihnen Vorsatz zu unterstellen.
Falls Sie nicht unmittelbar angehalten wurden, bekommen Sie in der Regel vor einem Bußgeldbescheid eine Anhörung als Betroffener. Diese erkennen Sie an der Formulierung „Ihnen wird zur Last gelegt“. Damit unterscheidet sich diese Anhörung von dem Zeugenfragebogen. Auch hier sind die Fragebögen teils so geschickt formuliert, dass Sie gar nicht merken, wie Sie sich durch Angaben belasten.
Gründe für einen erfolgreichen Einspruch können zum Beispiel sein eine fehlerhafte Messung, eine falsche Beschilderung, eine fehlerhafte Auswertung, ungeschulte Beamte, fehlende oder fehlerhafte Eichung. Die Gründe sind derartig vielfältig, dass ein nicht spezialisierter Anwalt häufig diese Fehlerquellen nicht finden wird.
Wir prüfen jeden Fallganz genau, indem wir auch solche Beweismittel anfordern und kontrollieren, die sich regelmäßig noch nicht in der Akte befinden. Über dieses kann dann, gegebenenfalls sogar unter Einbeziehung eines anthropologischen Gutachtens (Identitätsgutachten) festgestellt werden, ob eine Identifizierung des tatsächlichen Fahrzeugführers möglich ist. Unerheblich ist, ob Sie selbst sich erkennen.
Technische Messungen von elektronischen Messgeräten sind bei weitem nicht immer fehlerfrei. Häufig weisen diese Abweichungen und Ungenauigkeiten auf, die zu einer Unverwertbarkeit der Messungen führen können. Dazu arbeiten wir bundesweit regelmäßig mit den renommiertesten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen.
Besonders viel Erfahrung haben wir mit den folgenden Messgeräten, die am häufigsten eingesetzt werden:
Anbieter, die Ihnen - schnell und angeblich kostenlos - Hilfe bei Bußgeldbescheiden versprechen, bieten regelmäßig nur Massenabfertigung. Das führt dazu, dass wichtige Verteidigungsansätze verschenkt werden, zum Beispiel im Hinblick auf die Fahrereigenschaft, die dort meist ungeprüft eingeräumt wird. Damit Sie mit Messfehlern durchdringen können, müssen fast immer Beweismittel ausdrücklich und mehrfach angefordert werden - sonst werden Beanstandungen zur Mesung vor Gericht nicht mehr berücksichtigt!
Wenn ein Anbieter tausende guter Bewertungen aufweist, muss das leider nichts Gutes heißen. Im Gegenteil: viele herausragende Bewertungen in kurzer Zeit können darauf hindeuten, dass die Bewertungen gefaked sind. Auch wenn man sich 10-tausender Fälle berühmt, spricht das eher für ein Massengeschäft.
Solche unseriösen Anbieter finden Sie übrigens auch nie bei Gericht, da immer nur Vertreter geschickt werden. Es besteht dort also keinerlei Know-How, wie man die Verhandlung vor Gericht gestaltet. Der Erfolg vor Gericht ist dann eine (seltene) Glückssache.
Ein unseriöses Angebot erkennen Sie grundsätzlich daran, dass übertriebene Versprechen gemacht und Sie zum Abschluss gedrängt werden. Große Anreize werden geschaffen, indem versprochen wird, dass angeblich alles kostenlos sei.
Tipp: Viele Bußgeldrichter geben bereitwillig Auskunft - rufen Sie ruhig dort mal an!
Im Vorgespräch:
Ein guter Anwalt wird Sie zuverlässig über Chancen und Risiken aufklären und keine Heilsversprechen machen - vor allem wird er keine "super Chancen" versprechen, bevor er die Akte nicht geprüft hat. Bei der Massenabfertigung unseriöser Anbieter wird Ihnen stattdessen vorgegaukelt, 50%, 56%, oder gar 80 % des Messungen seien falsch!
Im Laufe des Mandats:
Sie können den guten Anwalt an seiner Arbeitsweise erkennen: Nur ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen. Das allein reicht jedoch regelmäßig nicht aus, um sich erfolgreich verteidigen zu können. Weil die Akten regelmäßig unvollständig sind, müssen weitere Beweismittel konkret angefordert und überprüft werden. Nur ein spezialisierter Anwalt für Bußgeldsachen weiß, welche weiteren Unterlagen noch anzufordern sind, die häufig nicht bei der Akte sind.
Das kostet Zeit, da die Behörden häufig nicht kooperativ sind und ist daher regelmäßig extrem aufwendig. Ein seriöser Anwalt erkennen Sie im Laufe des Mandats daran, dass er genau solche Dinge unternehmen wird.
Sprechen Sie uns bitte gern darauf an - wir verteidigen seit 2004 Menschen wie Sie in ganz Deutschland bei Verkehrsdelikten.Wir könne Ihnen keine Messfehler garantieren - aber wir garantieren, dass wir Fehler finden, wenn es welche gibt. Auch wenn die Messung technisch fehlerfrei erfolgte: häufig können wir eine Reduzierung des Bußgeldes und damit den drohenden Punkteeintrag verhindern.
Prüfen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten und sichern sich eine kostenfreie Erstberatung:
kostenfreie Erstberatung sichern >