Dabei kann man es nicht oft genug sagen: es ist brandgefährlich. Wenn Sie beim Fahren auf das Handy schauen, fahren Sie ohne weiteres auch mal 50 Meter "blind". Deshalb hat der Gesetzgeber die Nutzung von Handys oder anderen Geräten, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, während der Fahrt verboten.
Und die Richter kennen fast alle Ausreden. Ohne einen versierten Verteidiger hat man daher praktisch keine Chance, Bußgeld und Punkte abzuwenden. Bei einer Gefährdung drohen bis zu 2 Punkte in Flensburg. Jeder Punkt bedeutet: 1/8-tel Führerscheinverlust.
Wir wissen, wo man ansetzen kann, um finden die für Ihren Fall beste Strategie, um wirksam gegen den Vorwurf der Handynutzung am Steuer vorzugehen.
Erfahren Sie...
beim Führen eines Fahrzeugs | 100 € | 1 Punkt | |
---|---|---|---|
mit Gefährdung | 150 € | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot |
mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot |
beim Radfahren | 55 € | ||
Werden Sie direkt nach dem (angeblichen) Verstoß von der Polizei angehalten, machen Sie bitte KEINE Angaben. Häufig wird man die Befragung einleiten mit: „Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?“
Verweigern Sie alle Angaben zu dem Vorwurf. Wenn ein Polizist in Ihrem Auto nach dem Handy schauen will, also eine Durchsuchung des Autos starten will, darf er das nicht. Er muss sich grundsätzlich erst einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss besorgen.
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