FAQ Rechnungen

Nils Michel
Nils Michel
/ 3. Mar 2021

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Anwaltsrechnungen

Anwaltsrechnungen

Vielleicht haben Sie noch nie einen Anwalt gebraucht und möchten nun wissen, wie das mit der Bezahlung abläuft. Nachfolgend haben wir Ihnen die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.

 

Was ist eine Anwaltsrechnung?

Was ist eine Anwaltsrechnung?

Eine Anwaltsrechnung ist eine Rechnung, die ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für seine oder ihre Dienstleistungen ausstellt. Sie enthält Angaben wie Name und Anschrift des Auftraggebers, Name und Anschrift des Anwalts oder der Kanzlei, die Bezeichnung der abzurechnenden Leistung, sowie die dafür vereinbarte Vergütung, 

Darf der Anwalt einen Vorschuss verlangen?

Darf der Anwalt einen Vorschuss verlangen?

Ja, darf er (§ 9 RVG). Der Bundesgerichtshof meint, dass muss er sogar, wenn er sich vor Zahlungsausfällen schützen will. Die meisten Strafverteidiger werden ohne Vorschuss nicht tätig. Der Verteidiger kann die Tätigkeit vorläufig oder ganz einstellen, bis der Vorschuss gezahlt ist.

Wann muss man eine Anwaltsrechnung bezahlen?

Wann muss man eine Anwaltsrechnung bezahlen?

Anwaltsrechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, also dann, wenn man die Rechnung bekommt. Abweichend davon kann der Anwalt beziehungsweise die Kanzlei eine Zahlungsfrist gewähren. Man bekommt daher keine Mahnung, wenn man nicht sofort, aber innerhalb der gewährten Zahlungsfrist bezahlt.

Habe ich Anspruch auf eine Rechnung?

Habe ich Anspruch auf eine Rechnung?

Selbstverständlich. Der Anwalt ist sogar verpflichtet, gegenüber seinem Auftraggeber (Mandant) eine Rechnung zu erteilen. Daran ändert sich auch nichts, falls eine Rechtsschutzversicherung besteht.

Was wird abgerechnet?

Was wird abgerechnet?

Abgerechnet wird die Tätigkeit des Verteidigers, sowie verauslagte Kosten. Verauslagte Kosten sind zum Beispiel die Gebühren, die die Behörden dafür verlangen, dass eine Akte zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wird.

Wann wird abgerechnet?

Wann wird abgerechnet?

In Straf- und Bußgeldsachen wird in der Regel auf Vorschussbasis gearbeitet. Das bedeutet, man bekommt zu Beginn eine Vorschussrechnung oder zwischendurch eine Teilrechnung. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist der Ablauf in der Regel folgender:

  • Die Rechtsschutz erhalt eine Berechnung mit der Anforderung eines Vorschusses
  • Die Rechtsschutz leistet eine Zahlung
  • Der Mandant erhält eine (Vorschuss-) Rechnung, in der die Zahlung der Versicherung abgezogen ist
Wie wird abgerechnet?

Wie wird abgerechnet?

Die Abrechnung der Vergütung richtet sich nach der Mandatsvereinbarung und der dort getroffenen Vergütungsvereinbarung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gilt dann grundsätzlich eine Vergütung, die der Höhe nach dem 2-fachen Satz (Bußgeldsachen: 1,2-facher Satz) mittlerer Gebühren entsprechen würde.

Ist stattdessen eine Abrechnung nach Zeit vereinbart, dann wird exakt auch nur die Zeit abgerechnet, die der Anwalt für die Bearbeitung aufgewendet hat. Ist eine Pauschale vereinbart, fallen nur Kosten in Höhe der Pauschale an - egal wie lange es dauert.

 

Was ist eine Vergütungsvereinbarung?

Was ist eine Vergütungsvereinbarung?

Eine Vergütungsvereinbarung regelt die an den Anwalt zu zahlende Vergütung. Sie ist eine Vereinbarung zwischen dem Anwalt oder der Anwältin und dem Mandanten bzw. der Mandantin über die Höhe der Vergütung, die von den gesetzlichen Gebühren abweichen kann.

In der Strafverteidigung wird üblicherweise nach einer Vergütungsvereinbarung abgerechnet. Grund dafür ist, dass die gesetzlichen Gebühren keine ausreichende Vergütung gewährleisten. Es gibt hierbei verschiedene Möglichkeiten (z.B. Abrechnung nach Zeit, Pauschale, Mehrfaches der gesetzlichen Gebühren).

Ist eine Ratenzahlung möglich?

Ist eine Ratenzahlung möglich?

Eine Ratenzahlung ist eine Finanzierungshilfe, also ein Kredit. Für einen Kredit wendet man sich üblicherweise an eine Bank. Die Bank gewährt einen Kredit und man kann seine Rechnung bezahlen. Zusätzlich benötigt die Bank in der Regel Sicherheiten (Bürgschaft, Gehaltsabtretung etc.). Das Prüfen von Kreditsicherheiten ist das Tagesgeschäft in einer Bank. Bei der Bank ist ein Kredit daher deutlich günstiger.

Eine Anwaltskanzlei müsste den zusätzlichen Aufwand für den Ratenzahlungsvertrag, Schufa-Auskünfte und die Zahlungsüberwachung gesondert berechnen. Und natürlich bräuchte es auch beim Anwalt Sicherheiten, die geprüft werden müssten. Bitte erfragen Sie daher zuerst bei Ihrer Bank einen Kredit.

Gilt Rechtsschutz auch im Strafrecht?

Gilt Rechtsschutz auch im Strafrecht?

Das kommt auf Ihren Vertrag an. Allgemein kann man sagen, dass eine (gute) Rechtsschutzversicherung im Strafrecht folgende Vorteile bietet:

  • Übernahme von Honorarvereinbarungen mit Anwält*innen bis zu 300-400 EUR/Stunde
  • Eintritt auch bei Vorwurf aller Vorsatzstraftaten (inklusive Verbrechen)
  • Regressverzicht bei Strafbefehl
  • Vorschüsse werden auch bei Vorsatzvorwurf und Verbrechen gezahlt
  • Übernahme von Sachverständigenkosten (z. B. Gutachten)
  • Versicherungsschutz auch für Verstöße, die vor Vertragsbeginn liegen

Deckt die Versicherung lediglich die gesetzlichen Gebühren ab, oder enthält sie weitere Einschränkungen, so ist die Differenz vom Auftraggeber aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Rechnet der Anwalt mit der Rechtsschutz ab?

Rechnet der Anwalt mit der Rechtsschutz ab?

Wenn gewünscht, rechnen wir für Sie Ihre Leistungsansprüche gegenüber der Versicherung ab und fordern die Zahlung ein. Die Zahlung wird dann auf die Vergütung im Mandat angerechnet.

Trägt die Rechtsschutz die Anwaltskosten?

Trägt die Rechtsschutz die Anwaltskosten?

Das hängt vom Umfang des Versicherungsschutzes ab. Was die Versicherung konkret übernimmt, darüber ist keine allgemeine Aussage möglich, weil die Gestaltungsmöglichkeiten im Versicherungsvertrag zu unterschiedlich sind. Deckt die Versicherung lediglich die gesetzlichen Gebühren ab, oder enthält sie weitere Einschränkungen, so ist die Differenz vom Auftraggeber aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Kümmert sich der Anwalt um eine Deckungszusage?

Kümmert sich der Anwalt um eine Deckungszusage?

Auf Wunsch kümmert sich der Anwalt gern um die Deckungszusage und fordert für den Mandanten bzw. die Mandantin die Versicherungsleistung ein. Die Korrespondenz mit Versicherungen ist aufwändig. Und sie wird zunehmen aufwändiger. Diese Tätigkeit ist nicht Bestandteil des Mandats und stellt eine gesonderte Leistung dar, die gesondert zu vergüten ist.

Was bedeutet Selbstbeteiligung?

Was bedeutet Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung ist in der Regel ein fester Betrag, den Sie mit Ihrer Versicherung vereinbart haben und der von dem Betrag, den die Versicherung eigentlich tragen müsste, abgezogen wird. Dafür sind die Prämien billiger.

Bitte beachten Sie, dass die Rechtsschutzversicherung Ihnen die Kosten immer nur bis zu dem in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Umfang erstattet. Je nach Versicherungsvertrag sind neben der Selbstbeteiligung zahlreiche weitere Einschränkungen möglich.

 Die Vergütung des Anwalts oder der Anwältin hängt nicht davon ab, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht, ob diese leistet und was Sie dort vereinbart haben.

Ist mein Fall versichert?

Ist mein Fall versichert?

Advocard Werbung Manfred Krug 1990


Auf 'Play' wird externer Medieninhalt geladen, und die Datenschutzrichtlinie von YouTube gilt

Dazu fragen Sie zuerst bei Ihrer Versicherung nach. Schließlich hat die Ihnen etwas für den Schadensfall verkauft.

Haben Sie Zweifel daran, was die Versicherung sagt, können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz leicht selbst überprüfen:

Sie benötigen dazu alle Vertragsunterlagen (Versicherungsschein, ARB). In den ARB/Allgemeinen Bedingungen finden Sie das ganze Spektrum Ihrer Rechtsschutzversicherung. Was davon Ihr Vertrag enthält, müssen Sie jetzt herausfinden:

1. Versicherungsschein prüfen: Schauen sie zuerst nach, welche Pakete Ihre Versicherung enthält (siehe Versicherungsschein) und welche §§ der ARB dazu genannt sind. Denn nur die zahlen Sie auch: Je billiger, desto weniger Schutz.

2. ARB raussuchen: Jetzt finden Sie diese Pakete in den ARB. Die Pakete nennen sich normalerweise „Formen des Versicherungsschutzes“ (je nach Versicherung z. B. § 21 Verkehrsrechtsschutz, § 22 Fahrer-Rechtsschutz, u. s. w.) Am besten streichen Sie gleich mal an, was Sie gebucht haben.

3. Leistungsarten: In den jeweiligen Abschnitten der ARB steht zunächst mal drin, was im einzelnen Paket (siehe oben) drin ist, also die einzelnen Leistungsarten. Die einzelnen Leistungsarten sind meist in einer bestimmten Regelung der ARB aufgelistet, also etwa Schadensersatz-Rechtsschutz § 2a ARB, Arbeitsrechtsschutz § 2b ARB etc. Auch hier markern Sie an, was zu Ihrem Vertrag (Versicherungsschein) passt.

4. Natürlich müssen Sie GENAU lesen: „für die Geltendmachung…“ bedeutet nicht „für die Abwehr von…“.

5. Als nächstes müssen Sie sich damit beschäftigen, ob ihr Anliegen möglicherweise ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist – und ob es (falls ausgeschlossen) dafür nicht wieder eine Ausnahmeregelung greift, womit dann doch Versicherungsschutz besteht (z. B. § 3 ARB Abs. 2: „Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen a) zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, dass….“

6. Wenn Sie damit durch sind, müssen Sie als nächstes klären, was Ihre Versicherung übernimmt (am liebsten so wenig wie möglich, wenn es nach der Versicherung ginge). Grundsätzlich trägt die Rechtsschutzversicherung nur die Kosten in bedingungsgemäßem Umfang. Was unter dem bedingungsgemäßen Umfang zu verstehen ist, dazu lesen und prüfen Sie bitte Ihren Versicherungsvertrag: Da jeder Versicherer inzwischen eigene Vertrags- und Bedingungswerke hat, haben Sie auch keine Gewähr dafür, dass die Versicherung stets sämtliche Kosten übernimmt. Je nach Versicherungsvertrag können zum Beispiel Ausschlüsse bestehen (z. B. Selbstbeteiligung, Fahrtkosten, vereinbarte Vergütungen etc.). Das Gute: alle Einzelheiten finden sich in Ihren vorhandenen Vertragsunterlagen!

7. Ihre Rechtsschutz verweigert zu Unrecht Versicherungsschutz?

Dann wehren Sie sich! Sie können Sie dazu an die Aufsichtsbehörde wenden. Das ist die Bafin. Die Kontaktdaten lauten:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Fon: 0228 / 4108 - 0, Fax: 0228 / 4108 - 1550, E-Mail: poststelle@bafin.de, https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Kontakt/kontakt_node.html (dort weiter unter Verbraucheranfragen / -beschwerden)

Schildern Sie uns gern Ihr Anliegen:

Eine Rechtsschutz soll Sie vor hohen Prozesskosten schützen. Manche Versicherungen versagen zu Unrecht die Kostenübernahme. Wehren Sie sich! Wir beraten Sie gern dazu, wie Sie Ihre berechtigten Ansprüche gegen die Versicherung durchsetzen.