Risiko Führerscheinentzug bei Alkohol
/ 18. Apr 2023
Bei vielen Verkehrsdelikten droht neben einer empfindlichen Strafe Gefahr auch Führerscheinentzug. Das ist unter anderem bei Alkohol am Steuer der Fall. Wir möchten Ihnen die Zusammenhänge gern kurz erläutern:
Was ist Trunkenheit am Steuer?
Die Trunkenheit am Steuer ist ein Straftatbestand. Dieser steht im Strafgesetzbuch und dort unter § 316 StGB.
Wird man deswegen verurteilt, ist man vorbestraft. Die Strafe wird in das Bundeszentralregister eingetragen.
Der Tatbestand ider Strafvorschrift st objektiv erfüllt, wenn jemand im Verkehr ein Fahrzeug (Auto, Fahrrad, etc.) führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Welche Strafen drohen?
Für die Trunkenheit im Verkehr sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.
Wer sich nun freut, dass der Straftatbestand nichts aussagt über den Führerscheinentzug, hat sich zu früh gefreut. Das Strafgesetzbuch hat bestimmte Vorschriften, die für mehrere Strafgesetzte gelten, "vor die Klammer" gezogen. Es gibt also Regelungen, die zugleich bei mehreren verschiedenen Strafgesetzen gelten. Eine davon ist die Regelung in § 69 StGB.
Entziehung der Fahrerlaubnis
Das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß jemand zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
Ob dies der Fall ist, muss der Richter prüfen. Das Gesetz besagt, dass man in der Regel (=nicht immer, aber meistens) als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist, wenn es sich bei der Tat um Trunkenheit im Verkehr handelt.
Zeitpunkt für die Beurteilung ist jedoch nicht die Tat, sondern der Tag der Verhandlung bei Gericht. Darin liegt eine große Chance. Durch eine gute Verteidigung kann die Strafe und die Dauer der Entziehung häufig deutlich verkürzt werden, in wenigen Fällen ließ sich die Entziehung sogar abwenden.
Dauer der Entziehung
Die Fahrerlaubnis wird für immer entzogen werden. Sie kommt nicht automatisch wieder. Möchte man wieder eine Fahrerlaubnis haben, so geht das nur, wenn keine Sperrfrist besteht.
Eine Sperrfrist ist ein gerichtliches Verbot, dem Verurteilten für einen bestimmten Zeitraum (möglich ist auch für immer) keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Wir stellen die Tendenz fest, dass die Staatsanwaltschaften häufig nicht nur immer härtere Strafen verlangen, sondern häufig eine Sperrfrist von 12 - 15 Monaten. Hier muss die Verteidigung dagegen halten, damit der Führerschein nicht in unbestimmte Ferne rückt.
