Vergütung
/ 8. Jan 2024Im Strafrecht gibt es einige Besonderheiten im Hinblick auf die Vergütung. Die Kosten sind jedoch erschwinglich. Eine gute Verteidigung nützt, vor allem spart sie in der Regel mehr als sie kostet.
Faire Konditionen
Wir bieten Ihnen eine persönliche und engagierte Verteidigung zu fairen und transparenten Konditionen. Das bedeutet, es gibt weder versteckte Kosten, noch müssen Sie auf einen persönlichen Ansprechpartner verzichten. In der Regel treffen wir eine Pauschalvereinbarung (deckt alle Kosten ab), oder die Rechtsschutzversicherung trägt Ihre Kosten, sofern Sie versichert sind.
Persönlich und Engagiert
Wollen Sie als Angeklagte oder Angeklagter vor Gericht? Ich meine, wollen Sie das wirklich? Wollen Sie, dass in einer öffentlichen Verhandlung Ihr Innerstes nach außen gekrempelt wird und jeder der will dabei zusehen kann?
Die meisten Menschen wollen das nicht. Ein guter Verteidiger wird sich daher für Sie engagieren und alles unternehmen, um Sie aus der "Schusslinie" zu bringen. Das Strafverfahren soll für den Mandanten so schnell und schonend wie irgend möglich beendet werden, wenn möglich ohne Gerichtsverhandlung und auf dem sichersten Weg; der ist im Übrigen oft auch der günstigste.
Ein solches Engagement bedeutet natürlich mehr Zeit, als wenn der Verteidiger lediglich die Akte anfordert und dann nur die Gerichtsverhandlung abwartet, nach dem Motto „der Richter muss eh entscheiden“. Übrigens – eher das Gegenteil ist der Fall: in vielen Fällen lässt sich durch engagiertes und geschicktes Verhandeln eine Einstellung auch ohne das Gericht erreichen. Das ist auch deutlich günstiger.
Transparenz
Ohne Ihre Zustimmung fallen keine Kosten an. Unsere Vergütung ist klar und transparent geregelt.
Zeitaufwand
Eine zeitbasierte Abrechnung ist transparent. Sie zahlen grundsätzlich nur den tatsächlichen Aufwand. Wenn Sie einen Spezialisten mit der Verteidigung betrauen, braucht dieser im Übrigen auch weniger Zeit als ein Anwalt, der nicht die Erfahrung besitzt.
Insbesondere wenn der Aufwand vorab nicht abschätzbar ist, bietet sich eine Vergütung nach Zeitaufwand an.
Pauschalpreis
Handelt es sich um einen Fall, bei dem der Aufwand klar abzusehen ist, bietet sich auch eine Pauschale an. Diese deckt dann sämtliche Tätigkeiten des Verteidigers ab, es besteht von Anfang an Klarheit über die Kosten.
RVG
In der Strafverteidigung wird kaum noch nach dem RVG abgerechnet. Denn bei einer Abrechnung, die sich am RVG orientiert, wird nicht nach Leistung berechnet, sondern grundsätzlich nach Verfahrensabschnitten. Der tatsächliche Aufwand wird jedoch unzureichend berücksichtigt. Strafverteidung ist jedoch oft aufwendig. Besprechungen mit dem Mandanten, Besprechungen mit dem Gericht, ggf. mit Sachverständigen, das Studium von Akten, das Recherchieren von Rechtsprechung, das Verfassen von Schreiben, all das benötigt gewisse Zeit.
Zudem verursacht die Verteidigung Kosten. Die Kostenquoten bei Anwaltskanzleien betragen meist etwa 50%. Die Hälfte der Vergütung geht also für Kosten drauf. Das sind Kosten für Mitarbeiter, EDV, Beiträge, Fortbildung usw. Von dem Rest gehen dann noch einmal Kosten für Krankenkasse, Pflegeversicherung, Altersvorsorge, sowie private Steuern runter. Und 19% des Honorars bekommt der Staat über die Mehrwertsteuer.
Kurzum: In den allermeisten Fällen wäre die Bearbeitung von Strafsachen zu den gesetzlichen Gebühren unangemessen niedrig. Die meisten Strafverteidiger schließen daher Vergütungsvereinbarungen mit Ihren Mandanten ab. Wir machen das ebenso. Rechnen Sie bei einer durchschnittlichen Angelegenheit, welche voraussichtlich in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fällt, im Ermittlungsverfahren etwa mit Kosten von 1.000-1.500 EUR und im gerichtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht ebenso. Dies kann natürlich nur eine grobe Richtschnur sein.
Die Gerichte bieten hier eine gute Orientierung: Der Bundesgerichtshof sagt, Stundensätze von 250 EUR seien in der Strafverteidigung völlig üblich und angemessen – netto versteht sich. All das kann man nachlesen.
Was ist besser?
Mir persönlich sind Pauschalhonorare lieber. Eine zeitbasierte Abrechnung ist jedoch am genauesten. Sie zahlen wirklich nur den tatsächlichen Aufwand. Wenn Sie einen Spezialisten betrauen, braucht dieser im Übrigen auch weniger Zeit als ein Anwalt, der nicht die Erfahrung besitzt.
Aber vielleicht möchten Sie ja auch ab und an persönlich mit Ihrem Anwalt sprechen. Da bei einem Zeithonorar jede Minute berechnet wird, überlege ich mir jeweils sehr genau, ob ich nun etwas „außerhalb des Mandats“ erzähle oder nicht. Bei fairen Pauschaltarifen gibt es genau dieses Problem nicht. Dort kann eine exzellente Zusammenarbeit, die auch noch persönlich angenehm ist, viel besser entstehen.
Würde der Anwalt nach dem RVG abrechnen, bleibt keine Zeit für persönliche Gespräche.
Geht es billiger?
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen. (John Ruskin, engl. Sozialreformer (1819-1900))
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung trägt bedingungsgemäß sämtliche Kosten – vorausgesetzt, man ist gut versichert. Anders als in vielen anderen Rechtsbereichen bieten Rechtsschutzversicherer im Strafrecht Policen an, die auch Kosten erstatten, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgehen. In Strafsachen trägt eine gute Rechtsschutzversicherung unter anderem folgende Leistungen:
- Eintritt bei Vorwurf aller Vorsatzstraftaten (inklusive Verbrechen)
- Regressverzicht bei Strafbefehl
- Übernahme von Honorarvereinbarungen mit Anwält*innen
- Vorschüsse werden auch bei Vorsatzvorwurf und Verbrechen gezahlt
- Übernahme von Sachverständigenkosten (z. B. Gutachten)
- Versicherungsschutz auch für Verstöße, die vor Vertragsbeginn liegen
Die Versicherungen bieten hierzu eine Vielzahl von Leistungspaketen an, teils mit wohlklingenden Bezeichnungen wie "Komfort" oder "Premium". Was im Einzelnen für Sie gilt, dazu schauen Sie bitte in Ihren Versicherungsvertag. Üblicherweise werden Stundensätze von 250-350 EUR ohne Murren übernommen.
Tipp: Auch viele Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen decken sogar bei Strafvorwürfen einen Teil der Kosten ab. Hier wird dann in der Regel allerdings nur der "Kassentarif" erstattet, also die geringen RVG-Gebühren, aber immerhin besser als nichts. Bei Ihnen bliebe dann lediglich der Differenzbetrag.
Bitte beachten Sie, dass das Mandat nicht das Prüfen von Versicherungsschutz und die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung umfasst. Sie müssen sich selbst darum kümmern.
Prozesskostenhilfe
Für die Verteidigung in Strafsachen gibt es keine Prozesskostenhilfe, auch keine sonstige staatliche Finanzierung.
Falls Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird (mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe), so wird Sie in der Regel bereits die Polizei darauf hinweisen, falls Ihnen ein Pflichtverteidiger zusteht (etwa bei Tötung eines Menschen). In allen anderen Fällen müssen Sie selbst für Ihre Verteidigung sorgen.
Vorschüsse
Manchmal melden sich Menschen bei uns und berichten empört, sie hätten schon ein Dutzend Anwälte angerufen, aber alle hätten einen Vorschuss von mindestens 1000 EUR verlangt.
Ich kann das gut verstehen. Als Verteidiger möchte ich mich am liebsten ausschließlich um meine Mandanten und Ihre Fälle kümmern – und nicht dem Geld nachlaufen. Das kostet bloß Zeit, Nerven und ist immer ärgerlich.
Angemessene Vorschüsse sind daher durchaus sinnvoll, denn wer möchte schon gern nach getaner Arbeit herausfinden, umsonst gearbeitet zu haben? Das wäre nicht nur ärgerlich, sondern auch völlig unwirtschaftlich. Sollen etwa andere Klienten mehr bezahlen, um den wirtschaftlichen Ausfall zu kompensieren? Natürlich nicht.
Wenn es einmal knapp ist, sprechen Sie uns bitte gern an: wir haben bisher immer eine Lösung gefunden, so dass sich jeder unsere Verteidigung leisten kann.