Vergütung

Anwalt für Arbeitsrecht in Münster
Author/Autor: Michael Rhode, RA
/ 8. Jan 2024

Im Strafrecht gibt es einige Besonderheiten im Hinblick auf die Abrechnung der Vergütung. Die Kosten sind jedoch erschwinglich. Vor allem spart ein gute Verteidigung in der Regel mehr als sie kostet.

Volle Transparenz

Wir informieren vorher über die Kosten, schließlich muss unsere Arbeit ja finanziert werden. Aber auch wenn Ihre finanziellen Möglichkeiten begrenzt sind, müssen Sie nicht auf unsere Verteidigung verzichten: Unsere Vergütung ist fair - für Sie und für uns.

Aufwand & Kosten

Es ist wie woanders auch - Aufwand und Kosten bestimmen den Preis. Und natürlich soll der Anwalt angemessen von seiner Arbeit leben können. Stimmen Sie zu?

Neben der Vergütung muss der Anwalt seine Kosten decken: Von dem Honorar müssen Sie zunächst die MwSt. abziehen. Die bekommt der Staat, nicht der Anwalt. Von dem Rest können Sie nochmals gut die Hälfte abziehen. Denn die Kostenquoten bei Anwaltskanzleien betragen meist etwa 50%. Das sind die Kosten, die Anwälte für Mitarbeiter, Bürokram, EDV, Fortbildung usw. bezahlen müssen. Was danach verbleit, ist das Brutto – davon gehen dann, wie auch bei Ihnen, nochmal private Steuern und Sozialabgaben ab.

Sie wollen wissen, woher der Aufwand rührt? Nun, fragen Sie sich ganz ehrlich folgendes:

Wollen Sie vor Gericht?

Ich meine, wollen Sie das wirklich? Wollen Sie, dass in einer öffentlichen Verhandlung Ihr Innerstes nach außen gekrempelt wird?

Wohl nicht. Ein guter Verteidiger wird daher alles unternehmen, um Sie aus der "Schusslinie" zu bringen. Das Strafverfahren soll für den Mandanten so schnell und schonend wie irgend möglich beendet werden. Das ist im Übrigen auch der günstigste Weg.

Deshalb setzen wir uns so früh wie möglich mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht in Verbindung und verhandeln aktiv. Das bedeutet natürlich mehr Aufwand, als wenn der Verteidiger lediglich die Akte anfordert und dann nur die Gerichtsverhandlung abwartet.

Manchmal treffen wir solche Menschen mit Ihren Verteidigern vor dem Saal. Es fallen dann Sätze wie "Da kann man nichts machen". Warum sind diese Menschen dann überhaupt vor Gericht, wenn man doch nichts machen kann?

Natürlich wird es immer jemanden geben, der die gleiche Leistung schlechter erbringt und dafür weniger verlangt. Falls Ihnen die Verteidigung anderswo günstiger angeboten wird: Greifen Sie zu! Genieren Sie sich nicht!

Was kostet die Verteidigung?

Im Strafrecht gibt es einige Besonderheiten im Hinblick auf die Abrechnung der Vergütung. Das liegt daran, dass Strafsachen oft aufwendig sind und die gesetzlichen Gebühren in vielen Fällen nicht ausreichen, um eine sachgerechte Verteidigung zu gewährleisten.

Gesetzliche Gebühren

Nach den gesetzlichen Gebühren würde eine beispielhafte Abrechnung (ohne Kopierkosten, Reisekosten, Auslagen für die Staatsanwaltschaft etc.) in einer durchschnittlichen Angelegenheit bei einer Tätigkeit ab Anklage bei Gericht etwa so aussehen:

Grundgebühr 220,00 EUR
Verfahrensgebühr 181,50 EUR
Terminsgebühr 302,50 EUR
Summe netto 704,00 EUR
Umsatzsteuer 133,76 EUR
Gebühren brutto 837,76 EUR

Was zunächst vielleicht ganz okay klingt, ist angesichts des Arbeitsaufwands nicht wirklich viel: 

Schon vor etwa 15 Jahren betrug der durchschnittliche Stundensatz bei Anwälten etwa 210 EUR. In Strafsachen lag er schon damals höher (etwa 250,00 EUR oder mehr). Heute gilt ein Stundensatz von 250 EUR für Strafverteidiger ohne weiteres als angemessen.

Würde man einen, für die Strafverteidigung schon damals unterdurchschnittlichen, Stundensatz von 210,00 EUR zugrunde legen, so müsste der Anwalt den Fall in weniger als 3,5 Stunden bearbeitet haben. 

In der Praxis ist ein solch geringer Zeitaufwand völlig unrealistisch. Von der Aufnahme des Mandates bis zum Abschluss ist in der Regel sehr viel mehr Arbeit nötig. Besprechungen mit dem Mandanten, Besprechungen mit dem Gericht, ggf. mit Sachverständigen, das Studium von Akten, das Recherchieren von Rechtsprechung, das Verfassen von Schreiben - all das braucht Zeit.

Kurzum: In den allermeisten Fällen wäre die Bearbeitung von Strafsachen zu den gesetzlichen Gebühren unangemessen niedrig.

Die meisten Strafverteidiger schließen daher Vergütungsvereinbarungen mit Ihren Mandanten ab. Wir machen das ebenso. Rechnen Sie bei einer durchschnittlichen Angelegenheit, welche voraussichtlich in die Zuständigkeit der Amtsgericht fällt, im Ermittlungsverfahren etwa mit Kosten von 1.500 EUR netto und im gerichtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht ebenso mit 1.500 EUR netto. Dies kann natürlich nur eine grobe Richtschnur sein.

Pauschalpreis

Handelt es sich um einen Fall, bei dem der Aufwand klar abzusehen ist, bietet sich auch eine Pauschalpreisvereinbarung an. Diese deckt dann sämtliche Tätigkeiten des Verteidigers ab, es besteht von Anfang an Klarheit über die Kosten.

Zeitaufwand

Ist der Aufwand nicht abschätzbar, bietet sich eine Vergütung nach Zeitaufwand an. Wir legen dabei unterschiedliche Stundensätze zu Grunde, abhängig beispielsweise davon, ob es sich um eine allgemeine Strafsache, Wirtschafts- oder Kapitalstrafsache handelt, ob Freiheitsstrafe droht oder nicht. Bei Interesse sprechen Sie uns gern an.

Was ist besser?

Mir persönlich sind Pauschalhonorare lieber. Eine zeitbasierte Abrechnung ist jedoch am genauesten. Sie zahlen wirklich nur den tatsächlichen Aufwand. Wenn Sie einen Spezialisten betrauen, braucht dieser im Übrigen auch weniger Zeit als ein Anwalt, der nicht die Erfahrung besitzt.

Aber vielleicht möchten Sie ja auch ab und an persönlich mit Ihrem Anwalt sprechen. Ich jedenfalls schätze solche Dinge sehr. In Telefonterminen werden zwischendurch auch einmal ein paar private Worte ausgetauscht. Das bleibt nicht aus und das ist auch gut so. Denn eine anwaltliche Beratung ist häufig dann exzellent, wenn das Mandatsverhältnis vertrauensvoll ist und die Zusammenarbeit Spaß macht. 

Da bei einem Zeithonorar jede Minute berechnet wird, überlege ich mir jeweils sehr genau, ob ich nun etwas „außerhalb des Mandats“ erzähle oder nicht. Oder ob ich dann jeweils die Zeiterfassung kurz stoppen soll? Ich mag solche Situationen gar nicht. Und bei fairen Pauschaltarifen gibt es genau dieses Problem nicht. Dort kann eine exzellente Zusammenarbeit, die auch noch persönlich angenehm ist, viel besser entstehen.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine feine Sache. Sie trägt bedingungsgemäß die Kosten – vorausgesetzt, man ist gut versichert.

In Strafsachen trägt eine gute Rechtsschutzversicherung unter anderem folgende Leistungen:

  • Eintritt bei Vorwurf aller Vorsatzstraftaten (inklusive Verbrechen)
  • Regressverzicht bei Strafbefehl
  • Übernahme von Honorarvereinbarungen mit Anwält*innen
  • Vorschüsse werden auch bei Vorsatzvorwurf und Verbrechen gezahlt
  • Übernahme von Sachverständigenkosten (z. B. Gutachten)
  • Versicherungsschutz auch für Verstöße, die vor Vertragsbeginn liegen

Die Versicherungen bieten hierzu eine Vielzahl von Leistungspaketen an, teils mit wohlklingenden Bezeichnungen wie "Komfort" oder "Premium" (z.B. bei ARAG). Was im Einzelnen für Sie gilt, dazu schauen Sie bitte in Ihren Versicherungsvertag. Üblicherweise werden Stundensätze von 250-350 EUR ohne Murren übernommen. 

Tipp: Auch viele Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen decken sogar bei Strafvorwürfen einen Teil der Kosten ab. Hier wird dann in der Regel allerdings nur der "Kassentarif" erstattet, also die geringen gesetzlichen Gebühren, aber immerhin besser als nichts. Bei Ihnen bliebe dann lediglich der Differenzbetrag.

Bitte beachten Sie, dass das Mandat nicht das Prüfen von Versicherungsschutz und die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung umfasst. Sie müssen sich selbst darum kümmern.

Prozesskostenhilfe

Für die Verteidigung in Strafsachen gibt es keine Prozesskostenhilfe, auch keine sonstige staatliche Finanzierung.

Falls Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird (mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe), so wird Sie in der Regel bereits die Polizei darauf hinweisen, falls Ihnen ein Pflichtverteidiger zusteht (etwa bei Tötung eines Menschen). In allen anderen Fällen müssen Sie selbst für Ihre Verteidigung sorgen.