Vergütung

Anwalt für Arbeitsrecht in Münster
Author/Autor: Michael Rhode, RA
/ 8. Jan 2024

Im Strafrecht gibt es einige Besonderheiten im Hinblick auf die Vergütung. Die Kosten sind jedoch erschwinglich. Eine gute Verteidigung nützt, vor allem spart sie in der Regel mehr als sie kostet.

Faire Konditionen

Wir bieten Ihnen eine persönliche und engagierte Verteidigung zu fairen und transparenten Konditionen. Das bedeutet, es gibt weder versteckte Kosten, noch müssen Sie auf einen persönlichen Ansprechpartner verzichten. In der Regel treffen wir eine Pauschalvereinbarung (deckt alle Kosten ab), oder die Rechtsschutzversicherung trägt Ihre Kosten, sofern Sie versichert sind. 

Persönlich und Engagiert

Wollen Sie als Angeklagte oder Angeklagter vor Gericht? Ich meine, wollen Sie das wirklich? Wollen Sie, dass in einer öffentlichen Verhandlung Ihr Innerstes nach außen gekrempelt wird und jeder der will dabei zusehen kann?

Die meisten Menschen wollen das nicht. Ein guter Verteidiger wird sich daher für Sie engagieren und alles unternehmen, um Sie aus der "Schusslinie" zu bringen. Das Strafverfahren soll für den Mandanten so schnell und schonend wie irgend möglich beendet werden, wenn möglich ohne Gerichtsverhandlung und auf dem sichersten Weg; der ist im Übrigen oft auch der günstigste.

Ein solches Engagement bedeutet natürlich mehr Zeit, als wenn der Verteidiger lediglich die Akte anfordert und dann nur die Gerichtsverhandlung abwartet, nach dem Motto „der Richter muss eh entscheiden“. Übrigens – eher das Gegenteil ist der Fall: in vielen Fällen lässt sich durch engagiertes und geschicktes Verhandeln eine Einstellung auch ohne das Gericht erreichen. Das ist auch deutlich günstiger.

Transparenz

Unsere Vergütung ist klar und transparent geregelt. Ohne Ihre Zustimmung fallen keine Kosten an.

Bei Strafverteidigern wird in der Regel nach Zeitaufwand abgerechnet, manche rechnen auch auf Basis einer Pauschale ab. Unüblich, da in der Regel nicht kostendeckend, ist die Abrechnung nach dem RVG. Grundsätzlich gibt es folgende Abrechnungsvarianten, zum Teil wird aber auch "bunt gemischt":

RVG basiert

RVG basiert

In der Strafverteidigung wird kaum noch nach dem RVG abgerechnet, weil der tatsächliche Aufwand unzureichend berücksichtigt wird. Zu den RVG-Gebühren kann man also keine engagierte Verteidigung erwarten.

Stundenhonorar

Stundenhonorar

Eine zeitbasierte Abrechnung ist maximal transparent. Sie zahlen grundsätzlich nur den tatsächlichen Aufwand. Wenn Sie einen Spezialisten mit der Verteidigung betrauen, braucht dieser im Übrigen auch weniger Zeit als ein Anwalt, der nicht die Erfahrung besitzt.

Insbesondere wenn der Aufwand vorab nicht abschätzbar ist, bietet sich eine Vergütung nach Zeitaufwand an.

Pauschalvergütung

Pauschalvergütung

Handelt es sich um einen Fall, bei dem der Aufwand klar abzusehen ist, bietet sich auch eine Pauschale an. Diese deckt dann sämtliche Tätigkeiten des Verteidigers ab, es besteht von Anfang an Klarheit über die Kosten. 

Was ist besser?

Mir persönlich sind Pauschalhonorare lieber. Eine zeitbasierte Abrechnung ist jedoch am genauesten. Sie zahlen wirklich nur den tatsächlichen Aufwand. Wenn Sie einen Spezialisten betrauen, braucht dieser im Übrigen auch weniger Zeit als ein Anwalt, der nicht die Erfahrung besitzt.

Aber vielleicht möchten Sie ja auch ab und an persönlich mit Ihrem Anwalt sprechen. Ich jedenfalls schätze solche Dinge sehr. In Telefonterminen werden zwischendurch auch einmal ein paar private Worte ausgetauscht. Das bleibt nicht aus und das ist auch gut so. Denn eine anwaltliche Beratung ist häufig dann exzellent, wenn das Mandatsverhältnis vertrauensvoll ist und die Zusammenarbeit Spaß macht. 

Da bei einem Zeithonorar jede Minute berechnet wird, überlege ich mir jeweils sehr genau, ob ich nun etwas „außerhalb des Mandats“ erzähle oder nicht. Oder ob ich dann jeweils die Zeiterfassung kurz stoppen soll? Ich mag solche Situationen gar nicht. Und bei fairen Pauschaltarifen gibt es genau dieses Problem nicht. Dort kann eine exzellente Zusammenarbeit, die auch noch persönlich angenehm ist, viel besser entstehen.

Was kostet gute Verteidigung?

Gute Verteidigung kostet weniger, als Sie vielleicht denken.

Verteidiger nehmen oft Stundensätze von 250 - 450 EUR, teils deutlich mehr. Der Bundesgerichtshof sagt, Stundensätze von 250 EUR seien in der Strafverteidigung völlig üblich und angemessen – netto versteht sich. All das kann man nachlesen. Wir sind gut organisiert und kommen daher in der Regel mit einem niedrigen Stundensatz von 250 EUR gut hin.

Wie setzt sich die Vergütung zusammen?

Da ist zum einen der Zeitaufwand. Strafverteidung ist oft aufwendig. Besprechungen mit dem Mandanten, Besprechungen mit dem Gericht, ggf. mit Sachverständigen, das Studium von Akten, das Recherchieren von Rechtsprechung, das Verfassen von Schreiben, all das benötigt gewisse Zeit. 

Zudem verursacht die Verteidigung Kosten. 19% MwSt. bekommt schon mal der Staat. Vom Rest geht etwa die Hälfte der Vergütung für Kosten drauf (Mitarbeiter, EDV, Beiträge, Fortbildung usw.) Was dann übrig bleibt, davon muss man nochmal die Kosten für Krankenkasse, Pflegeversicherung, Altersvorsorge u. private Steuern abziehen.

Kurzum: In den allermeisten Fällen wäre die Bearbeitung von Strafsachen zu den gesetzlichen Gebühren unangemessen niedrig. Die meisten Strafverteidiger schließen daher Vergütungsvereinbarungen mit Ihren Mandanten ab. Wir machen das ebenso. Rechnen Sie bei einer durchschnittlichen Angelegenheit, welche voraussichtlich in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fällt, im Ermittlungsverfahren etwa mit Kosten von 1.000-1.500 EUR und im gerichtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht ebenso. Dies kann natürlich nur eine grobe Richtschnur sein.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine feine Sache. Sie trägt bedingungsgemäß die Kosten – vorausgesetzt, man ist gut versichert.

In Strafsachen trägt eine gute Rechtsschutzversicherung unter anderem folgende Leistungen:

  • Eintritt bei Vorwurf aller Vorsatzstraftaten (inklusive Verbrechen)
  • Regressverzicht bei Strafbefehl
  • Übernahme von Honorarvereinbarungen mit Anwält*innen
  • Vorschüsse werden auch bei Vorsatzvorwurf und Verbrechen gezahlt
  • Übernahme von Sachverständigenkosten (z. B. Gutachten)
  • Versicherungsschutz auch für Verstöße, die vor Vertragsbeginn liegen

Die Versicherungen bieten hierzu eine Vielzahl von Leistungspaketen an, teils mit wohlklingenden Bezeichnungen wie "Komfort" oder "Premium" (z.B. bei ARAG). Was im Einzelnen für Sie gilt, dazu schauen Sie bitte in Ihren Versicherungsvertag. Üblicherweise werden Stundensätze von 250-350 EUR ohne Murren übernommen. 

Tipp: Auch viele Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen decken sogar bei Strafvorwürfen einen Teil der Kosten ab. Hier wird dann in der Regel allerdings nur der "Kassentarif" erstattet, also die geringen gesetzlichen Gebühren, aber immerhin besser als nichts. Bei Ihnen bliebe dann lediglich der Differenzbetrag.

Bitte beachten Sie, dass das Mandat nicht das Prüfen von Versicherungsschutz und die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung umfasst. Sie müssen sich selbst darum kümmern.

Prozesskostenhilfe

Für die Verteidigung in Strafsachen gibt es keine Prozesskostenhilfe, auch keine sonstige staatliche Finanzierung.

Falls Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird (mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe), so wird Sie in der Regel bereits die Polizei darauf hinweisen, falls Ihnen ein Pflichtverteidiger zusteht (etwa bei Tötung eines Menschen). In allen anderen Fällen müssen Sie selbst für Ihre Verteidigung sorgen.