E-Scooter unter Alkohol

Anwalt für Arbeitsrecht in Münster
Author/Autor: Michael Rhode, RA
/ 3. Sep 2026

E-Scooter unter Alkohol: Warum die Fahrerlaubnis am Ende nicht entzogen wurde

Fahrten mit dem E-Scooter unter Alkohol sind ein häufiges Phänomen und kosten regelmäßig den Führerschein. Wie die Fahrerlaubnis dennoch gerettet werden kann, zeigt dieser Beitrag aus der Praxis auf.

In Anklageschriften steht manchmal ein Satz, der klingt, als sei die Sache schon entschieden: „Aus dieser Tat ergibt sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen."

„Aus dieser Tat ergibt sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen." In diesem Verfahren stand er auch. Der Führerschein meines Mandanten war da längst beschlagnahmt, das Gericht hatte ihm die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen, und angeklagt war vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung. Gefahren war er mit einem E-Scooter.

Am Ende hat ihn das Gericht verwarnt, keine Strafe verhängt, kein Fahrverbot ausgesprochen und den Beschluss über die vorläufige Entziehung aufgehoben. Er hat seine Fahrerlaubnis behalten.

Das lag nicht daran, dass Alkoholfahrten irgendwie glimpflich ausgehen. Es lag an etwas, das im Gesetz steht und in der Praxis ständig übersehen wird: Über die Fahrerlaubnis entscheidet das Gericht nach dem Stand der Hauptverhandlung. Nicht nach dem Stand der Tatnacht. Dazwischen liegen Monate, und in diesen Monaten passiert entweder etwas oder eben nichts.

Ich habe den Betroffenen verteidigt. Der Fall ist hier anonymisiert wiedergegeben, ohne Angaben, die Rückschlüsse auf ihn zulassen.

Wie die Sache anfing

Eine Nachtfahrt mit dem E-Scooter, alkoholisiert und dabei deutlich über der Grenze, ab der die Rechtsprechung von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgeht. Bei Radfahrern liegt diese Grenze bei 1,6 Promille, bei Fahrern von Kraftfahrzeugen bereits bei 1,1 Promille. Es kam dann zum Unfall, der Fremdschaden lag im vierstelligen Bereich.

Der Führerschein war noch in derselben Nacht weg. Wenig später kam der Beschluss nach § 111a StPO: vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, verbunden mit der Beschlagnahme des Führerscheins. Begründung des Gerichts: Es sei hoch wahrscheinlich, dass die Fahrerlaubnis im Urteil ohnehin nach § 69 StGB entzogen werde.

Dann die Anklage zum Strafrichter, wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 3 Nr. 1 StGB, mit dem Antrag, die Fahrerlaubnis nach §§ 69, 69a StGB zu entziehen.

Bis hierhin ein Verfahren, das nach Lehrbuch abläuft: Die Ermittlungsbehörden "spulen" das Standardprogramm ab.

Der E-Scooter ist kein Fahrrad, sondern ein Kraftfahrzeug

Fast alle Mandanten und Mandantinnen, die mit diesem Thema zu mir kommen, haben denselben Gedanken im Kopf: So schlimm kann das nicht sein, es war ja nur ein Scooter.

Doch, so schlimm ist das. Ein E-Scooter hat einen Motor, ist ein Elektrokleinstfahrzeug und fällt damit unter den strafrechtlichen Begriff des Kraftfahrzeugs. Das Gericht hat das in diesem Verfahren ausdrücklich festgestellt und sich dabei auf das OLG Hamm gestützt (Urteil OLG Hamm vom 08.01.2025, 1 ORs 70/24). Allein steht diese Entscheidung nicht: Schon das Bayerische Oberste Landesgericht hatte den E-Scooter als Kraftfahrzeug eingeordnet und die 1,1-Promille-Grenze auf ihn angewendet (Beschluss vom 24.07.2020, 205 StRR 216/20).

Was daraus folgt, überrascht viele: Für eine Alkoholfahrt mit dem E-Scooter gilt derselbe Maßstab wie für eine Alkoholfahrt mit dem Auto. Einschließlich der Entziehung der Fahrerlaubnis. Wer nach ein paar Bier den Scooter nimmt, weil er sich nicht mehr hinters Steuer traut, hat sein Risiko nicht verlagert. Er hat es mitgenommen.

Worum es in diesem Verfahren wirklich ging

Die Höhe der Strafe war nicht das eigentliche Problem. Zwar reicht der Strafrahmen bei Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 3 StGB von Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Im konkreten Fall lief es jedoch erkennbar auf eine Geldstrafe hinaus.

Das Problem war ein anderes. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, kommt nach § 69a StGB eine Sperrfrist obendrauf, und danach muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Für Berufstätige ist das oft die eigentliche Strafe. Manche verlieren darüber den Job. Ganze Existenzen können hier auf dem Spiel stehen.

Das Wort „in der Regel" ist der ganze Hebel

§ 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB nennt die Straßenverkehrsgefährdung als Regelbeispiel. Wer eine solche Tat begeht, ist „in der Regel" als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

In der Regel. Also nicht immer.

Was heißt ungeeignet? Nach ständiger Rechtsprechung ist das jemand, bei dem die Würdigung seiner körperlichen, geistigen und charakterlichen Voraussetzungen ergibt, dass seine weitere Teilnahme am Kraftfahrzeugverkehr zu einer nicht hinnehmbaren Gefährdung der Verkehrssicherheit führen würde (BGH, Urteil vom 26.09.2003, 2 StR 161/03). Und jetzt kommt der Punkt, an dem sich alles entscheidet: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung. Nicht der Tatzeitpunkt.

Das Gericht schaut also nicht auf den Menschen, der damals gefahren ist. Es schaut auf den Menschen, der im Gerichtssaal sitzt.

Wenn es ernsthafte Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Ausnahmefall vorliegen könnte, muss sich das Gericht damit auseinandersetzen und eine ausdrückliche Gesamtwürdigung vornehmen. Diese Anhaltspunkte können in der Tat selbst liegen, in der Persönlichkeit oder im Verhalten nach der Tat. Gerade bei Trunkenheitsfahrten sind sie besonders sorgfältig zu prüfen, wie das OLG Hamm in der bereits genannten Entscheidung betont.

Ein Hinweis dazu, weil er sonst untergeht: Das OLG Hamm hat in jenem Verfahren dort sehr wohl die Fahrerlaubnis entzogen und ein Amtsgerichtsurteil aufgehoben, das es bei einem Fahrverbot belassen wollte. Wer den Link anklickt, landet also auf einem Fall, der anders ausging als der hier geschilderte. Genau deshalb ist die Entscheidung so brauchbar: Sie ist streng in der Sache und formuliert trotzdem präzise den Maßstab, an dem sich ein Ausnahmefall messen lassen muss.

Übersetzt in die Praxis heißt das: Die Vermutung des Gesetzes verteilt die Argumentationslast. Wer nichts liefert, verliert. Wer etwas liefert, zwingt das Gericht zum Hinsehen.

Was wir in der Zeit bis zur Hauptverhandlung gemacht haben

Zwischen dem Beschluss und dem Verhandlungstermin lagen mehrere Monate. Die meisten Betroffenen sitzen diese Zeit ab und warten zu lange. Genau das ist der Fehler.

Mein Rat an den Mandanten war deshalb einfach: Wir warten nicht, wir arbeiten. Und zwar so, dass am Verhandlungstag keine guten Vorsätze auf dem Tisch liegen, sondern echte Nachweise, die ein Gericht prüfen kann.

Abstinenz, die jemand kontrolliert hat. Der Verzicht auf Alkohol nach solch einem Vorfall kann ein erster Ansatz sein. Das allein hätte im Termin niemanden beeindruckt. Was zählte, war die Absicherung: ein rechtsmedizinisch überwachtes Abstinenzprogramm mit unangekündigten Kontrollen, angelegt über einen längeren Zeitraum. Die Nachweise lagen in der Hauptverhandlung vor.

Der Unterschied ist keine Formalie. „Ich trinke nicht mehr" ist eine Behauptung. Ein überwachtes Programm ist eine Tatsache, über die man Beweis erheben kann.

Verkehrstherapie, und zwar richtig. Parallel lief eine individuelle verkehrstherapeutische Maßnahme nach anerkannten Beurteilungskriterien. Wir haben sie bewusst über den Verhandlungstermin hinaus fortgeführt.

Das war Absicht. Eine Therapie, die zufällig am Tag der Verhandlung endet, sieht aus wie ein Manöver. Eine, die weiterläuft, sieht aus wie eine Entscheidung.

Der Schaden war beglichen. Der Fremdschaden war im Zeitpunkt der Verhandlung vollständig reguliert. Der Geschädigte stand damit nicht mehr im Regen, und auch das kann ein Gericht in die Gesamtwürdigung einstellen.

Wie es ausgegangen ist

Das Gericht hat wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung verurteilt, nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 3 Nr. 2 StGB. Angeklagt war die vorsätzliche Variante. Das Gericht ist unserer rechtlichen Bewertung gefolgt und ist davon ausgegangen, dass der Angeklagte seine eigene Fahruntüchtigkeit fahrlässig verkannt hat.

Bei den Rechtsfolgen blieb es bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 StGB. Die Geldstrafe wurde also nicht verhängt, sondern nur vorbehalten. Strafschärfend hat das Gericht gewertet, dass der Angeklagte sehr stark alkoholisiert unterwegs war und damit eine erhebliche Gefahr für andere geschaffen hat. Dem standen die für ihn sprechenden Umstände gegenüber, darunter seine präzise abgestimmte Einlassung zur Sache.

Zur Fahrerlaubnis hat das Gericht festgestellt: Ja, ein Regelbeispiel nach § 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB war verwirklicht. Ungeeignet war der Angeklagte trotzdem nicht. Tragend war die nachgewiesene günstige Entwicklung nach der Tat.

Der Beschluss über die vorläufige Entziehung wurde aufgehoben. Ein Fahrverbot nach § 44 StGB hat das Gericht nicht verhängt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Vier Dinge, die Sie mitnehmen sollten

Vorweg, weil es sonst falsch ankommt: Jeder Fall liegt anders, und aus einer einzelnen Entscheidung folgt kein Anspruch auf dasselbe Ergebnis. Verallgemeinerbar ist nicht der Ausgang, sondern die Mechanik dahinter.

  1. Der Scooter schützt Sie nicht. Strafrechtlich ist er ein Kraftfahrzeug. Wer ihn für die alkoholverträgliche Alternative zum Auto hält, irrt sich in einer Weise, die die Fahrerlaubnis kosten kann.
  2. Es zählt der Tag der Verhandlung, nicht die Tatnacht. Das ist die praktisch wichtigste Erkenntnis aus diesem Verfahren. Alles, was Sie zwischen Beschlagnahme und Termin tun oder lassen, ist rechtlich relevant.
  3. Nachweise schlagen Vorsätze. Ein überwachtes Abstinenzprogramm und eine dokumentierte Verkehrstherapie sind überprüfbar. Die Zusage, künftig nüchtern zu bleiben, ist es nicht. Vor Gericht ist dieser Unterschied alles.
  4. Ein Beschluss nach § 111a StPO ist kein Endergebnis. Er beruht auf einer Prognose, und Prognosen können sich als überholt erweisen. Ändert sich die Tatsachengrundlage, kann der Beschluss aufgehoben werden.

Und dann ist da noch die Fahrerlaubnisbehörde

Ein Punkt, den Fallberichte gern weglassen, weil er die schöne Geschichte stört: Strafgericht und Fahrerlaubnisbehörde sind zwei Paar Schuhe. Auch nach einem günstigen Urteil kann die Behörde eigenständig Eignungszweifel prüfen. § 13 Satz 1 Nr. 2 lit. c FeV knüpft an eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr an.

Ob die Behörde tätig wird und mit welchem Ergebnis, hängt vom Einzelfall ab. Wer das erst nach dem Strafverfahren mitdenkt, denkt zu spät. Es ist einer der Gründe, aus denen eine verkehrstherapeutische Maßnahme sinnvollerweise über den Verhandlungstermin hinaus weiterläuft.

Häufige Fragen

Ist ein E-Scooter strafrechtlich ein Kraftfahrzeug?

Ist ein E-Scooter strafrechtlich ein Kraftfahrzeug?

Ja. Ein E-Scooter ist ein motorbetriebenes Elektrokleinstfahrzeug und fällt unter den Kraftfahrzeugbegriff des § 315c StGB. Das OLG Hamm hat das mit Urteil vom 08.01.2025 (1 ORs 70/24) entschieden. Eine Alkoholfahrt mit dem E-Scooter kann deshalb die Fahrerlaubnis für alle Fahrzeugklassen kosten.

Ist der Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt automatisch weg?

Ist der Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt automatisch weg?

Nein, aber der Regelfall ist die Entziehung. § 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB stellt eine Vermutung der Ungeeignetheit auf. Diese Vermutung kann im Ausnahmefall widerlegt werden — etwa durch Umstände in der Tat, in der Persönlichkeit oder im Nachtatverhalten. Ein solcher Ausnahmefall muss allerdings belegt werden; er stellt sich nicht von selbst ein.

Ab wann gilt man als absolut fahruntüchtig?

Ab wann gilt man als absolut fahruntüchtig?

Für das Führen von Kraftfahrzeugen geht die Rechtsprechung ab 1,1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Ein Gegenbeweis ist dann nicht mehr möglich. Unterhalb dieses Wertes kann relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzutreten.

Was bedeutet die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO?

Was bedeutet die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO?

Das Gericht nimmt dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis bereits während des laufenden Verfahrens, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie im Urteil entzogen wird. Der Beschluss bewirkt zugleich die Beschlagnahme des Führerscheins. Er beruht auf einer vorläufigen Einschätzung und kann aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen später nicht mehr vorliegen.

Was ist eine Verwarnung mit Strafvorbehalt?

Was ist eine Verwarnung mit Strafvorbehalt?

Nach § 59 StGB kann das Gericht den Angeklagten schuldig sprechen und verwarnen, die verwirkte Geldstrafe aber lediglich vorbehalten, statt sie zu verhängen. Voraussetzung ist unter anderem die Erwartung, dass die Verwarnung genügt, und das Vorliegen besonderer Umstände, die eine Verhängung entbehrlich machen. Nach § 32 Abs. 2 BZRG wird eine Verwarnung mit Strafvorbehalt nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen.

Bringt ein Abstinenznachweis im Strafverfahren etwas?

Bringt ein Abstinenznachweis im Strafverfahren etwas?

Er kann erheblich ins Gewicht fallen, weil das Gericht die Eignung zum Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung beurteilt. Entscheidend ist die Qualität des Nachweises: ein Programm mit unangekündigten, überwachten Kontrollen über einen längeren Zeitraum ist etwas anderes als eine eigene Erklärung. Eine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis ist damit nicht verbunden.

Muss ich nach einem günstigen Strafurteil trotzdem zur MPU?

Muss ich nach einem günstigen Strafurteil trotzdem zur MPU?

Möglicherweise. Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet unabhängig vom Strafgericht über Eignungszweifel. § 13 Satz 1 Nr. 2 lit. c FeV knüpft an eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr an. Ob im konkreten Fall eine Begutachtung angeordnet wird, hängt von den Umständen ab und sollte gesondert geprüft werden.

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Quellen

Es handelt sich um einen echten Fall aus unserer Praxis, wie er regelmäßig an uns herangetragen wird. Der Fall ist hier anonymisiert wiedergegeben. Bitte beachten Sie, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss. Es gibt nicht "die eine" Strategie. Diese muss stets an den konkreten Umständen des Einzelfalls ausgerichtet werden. Weitere Quellen:

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