Rechtsschutz
/ 2. Mar 2022
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine feine Sache. Sie trägt bedingungsgemäß die Kosten. Bild: Screenshot Edward Norton in David Fincher's Fight Club (1999)
Ein Überblick
Es gibt zahlreiche Versicherungen. Und diese zahlreichen Versicherungen bieten hierzu eine schier unüberschaubare Vielzahl von Leistungspaketen an. Ein Vergleich ist nahezu ausgeschlossen. Das scheint das Prinzip zu sein. Es gibt aber trotzdem ein paar Kriterien, auf die man achten sollte.
Braucht man eine Rechtsschutzversicherung?
Ein Rechtsstreit bedeutet für viele Menschen an sich schon Stress. Die Angst vor den Anwalts- und Gerichtskosten macht die Sorgen noch größer. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher wichtig zum Beispiel beim Hausbau. Denn dort geht es im Streifall regelmäßig um hohe Summen.
Und im Strafrecht? Nun, es ist schön, wenn sie da ist. Denn auch dort gibt es Kostenrisiken, zum Beispiel die Kosten von Gerichtsgutachten. Eine Rechtsschutzversicherung kann solche Kosten für nur wenige Euro im Monat absichern.
Andererseits: Wie oft wollen Sie Beschuldigte oder Beschuldigter in einem Strafverfahren sein? Für die meisten Menschen ist es ein einmaliges Ereignis. Wirtschaftlich betrachtet macht es daher kaum Sinn, sich dafür extra zu versichern.
Bekomme ich Hilfe auch ohne Rechtsschutz?
Ja, selbstverständlich. Auch ohne Rechtsschutzversicherung führen wir Ihre Verteidigung zuverlässig und zu fairen Konditionen. Mehr zur → Vergütung
Was kann eine Rechtsschutzversicherung leisten?
In Strafsachen trägt eine gute Rechtsschutzversicherung unter anderem folgende Leistungen:
- Eintritt bei Vorwurf aller Vorsatzstraftaten (inklusive Verbrechen)
- Regressverzicht bei Strafbefehl
- Übernahme von Honorarvereinbarungen mit Anwält*innen
- Vorschüsse werden auch bei Vorsatzvorwurf und Verbrechen gezahlt
- Übernahme von Sachverständigenkosten (z. B. Gutachten)
- Versicherungsschutz auch für Verstöße, die vor Vertragsbeginn liegen
Die Versicherungen bieten hierzu eine Vielzahl von Leistungspaketen an, teils mit wohlklingenden Bezeichnungen wie "Komfort" oder "Premium" (z.B. bei ARAG). Was im Einzelnen für Sie gilt, dazu schauen Sie bitte in Ihren Versicherungsvertag. Üblicherweise werden Stundensätze von 250-350 EUR ohne Murren übernommen, denn Gerichte halten solche Stundensätze für Verteidiger für angemessen.
Tipp: Auch viele Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen decken bei Strafvorwürfen einen Teil der Kosten ab. Hier wird dann bei manchen Versicherungen, allerdings nur der "Kassentarif" erstattet, also die gesetzlichen Mindestgebühren. Aber immerhin besser als nichts.
Brauche ich freie Anwaltswahl?
Ja, brauchen Sie. Der Grund ist folgender: Nur so ist sichergestellt, dass der Anwalt ausschließlich Ihre Interessen verfolgt.
Rechtsschutzversicherungen verdienen nur dann Geld für ihre Aktionäre, wenn Sie viel einnehmen (Prämien) und wenig ausgeben (Schadensfälle).
Manche Versicherungen bieten Policen zu Preisen an, die kaum kostendeckend sein dürften. Deshalb muss gespart werden – beim Versicherten und am besten so, dass er nicht merkt.
Beispiel 1: Gutachten sind eigentlich immer teuer, zumindest wenn sie gut sind. Manche Versicherungen zahlen nur Kosten deutlich unterhalb der marktüblichen Preise. Dazu haben Sie bestimmte Gutachter "eingekauft", die sie dann dem Kunden empfehlen. Diese Gutachten sind in der Regel unbrauchbar. Die Leistung ist dann wertlos (aber von Ihren Prämien bezahlt).
Beispiel 2: Falls die Versicherung einen Anwalt empfiehlt, ist ebenso Skepsis angebracht. Solche Kanzleien haben mit der Versicherung in der Regel Pauschalvereinbarungen und arbeiten auf Volumenbasis. Die Versicherungen empfehlen diese Anwälte und zahlen nur eine Pauschale. Wirtschaftlich rechnet sich so etwas nur in der Masse – und wenn nur die absolute Mindestleistung erbracht wird. Wolle Sie das?
Anwalt und Versicherung
Advocard Werbung Manfred Krug 1990
Ist mein Fall versichert?
Dazu fragen Sie zuerst bei Ihrer Versicherung nach. Schließlich hat die Ihnen etwas für den Schadensfall verkauft.
Haben Sie Zweifel daran, was die Versicherung sagt, können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz leicht selbst überprüfen:
Sie benötigen dazu alle Vertragsunterlagen (Versicherungsschein, ARB). In den ARB/Allgemeinen Bedingungen finden Sie das ganze Spektrum Ihrer Rechtsschutzversicherung. Was davon Ihr Vertrag enthält, müssen Sie jetzt herausfinden:
1. Versicherungsschein prüfen: Schauen sie zuerst nach, welche Pakete Ihre Versicherung enthält (siehe Versicherungsschein) und welche §§ der ARB dazu genannt sind. Denn nur die zahlen Sie auch: Je billiger, desto weniger Schutz.
2. ARB raussuchen: Jetzt finden Sie diese Pakete in den ARB. Die Pakete nennen sich normalerweise „Formen des Versicherungsschutzes“ (je nach Versicherung z. B. § 21 Verkehrsrechtsschutz, § 22 Fahrer-Rechtsschutz, u. s. w.) Am besten streichen Sie gleich mal an, was Sie gebucht haben.
3. Leistungsarten: In den jeweiligen Abschnitten der ARB steht zunächst mal drin, was im einzelnen Paket (siehe oben) drin ist, also die einzelnen Leistungsarten. Die einzelnen Leistungsarten sind meist in einer bestimmten Regelung der ARB aufgelistet, also etwa Schadensersatz-Rechtsschutz § 2a ARB, Arbeitsrechtsschutz § 2b ARB etc. Auch hier markern Sie an, was zu Ihrem Vertrag (Versicherungsschein) passt.
4. Natürlich müssen Sie GENAU lesen: „für die Geltendmachung…“ bedeutet nicht „für die Abwehr von…“.
5. Als nächstes müssen Sie sich damit beschäftigen, ob ihr Anliegen möglicherweise ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist – und ob es (falls ausgeschlossen) dafür nicht wieder eine Ausnahmeregelung greift, womit dann doch Versicherungsschutz besteht (z. B. § 3 ARB Abs. 2: „Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen a) zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, dass….“
6. Wenn Sie damit durch sind, müssen Sie als nächstes klären, was Ihre Versicherung übernimmt (am liebsten so wenig wie möglich, wenn es nach der Versicherung ginge). Grundsätzlich trägt die Rechtsschutzversicherung nur die Kosten in bedingungsgemäßem Umfang. Was unter dem bedingungsgemäßen Umfang zu verstehen ist, dazu lesen und prüfen Sie bitte Ihren Versicherungsvertrag: Da jeder Versicherer inzwischen eigene Vertrags- und Bedingungswerke hat, haben Sie auch keine Gewähr dafür, dass die Versicherung stets sämtliche Kosten übernimmt. Je nach Versicherungsvertrag können zum Beispiel Ausschlüsse bestehen (z. B. Selbstbeteiligung, Fahrtkosten, vereinbarte Vergütungen etc.). Das Gute: alle Einzelheiten finden sich in Ihren vorhandenen Vertragsunterlagen!
7. Ihre Rechtsschutz verweigert zu Unrecht Versicherungsschutz?
Dann wehren Sie sich! Sie können Sie dazu an die Aufsichtsbehörde wenden. Das ist die Bafin. Die Kontaktdaten lauten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Fon: 0228 / 4108 - 0, Fax: 0228 / 4108 - 1550, E-Mail: poststelle@bafin.de, https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Kontakt/kontakt_node.html (dort weiter unter Verbraucheranfragen / -beschwerden)
Schildern Sie uns gern Ihr Anliegen:
Eine Rechtsschutz soll Sie vor hohen Prozesskosten schützen. Manche Versicherungen versagen zu Unrecht die Kostenübernahme. Wehren Sie sich! Wir beraten Sie gern dazu, wie Sie Ihre berechtigten Ansprüche gegen die Versicherung durchsetzen.
