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Rechtsanwalt für Verkehrsrecht & Strafrecht bei Fahrerflucht

Vorwurf Fahrer­flucht? Wir helfen sofort weiter!

Meine Kanzlei für Verkehrsrecht & Strafrecht ist darauf spezialisiert, Sie bei Fahrer­flucht und drohendem Führer­schein­entzug optimal zu verteidigen.

  • Deutschlandweite Verteidigung
  • erfahrene Verteidiger bei Fahrer­flucht
  • Zufriedene Mandanten

Michael Rhode, Rechtsanwalt
Verkehrs­recht & Straf­recht

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Das Problem.

Bereits der Verdacht auf eine Fahrerflucht kann zur vorläufigen Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis führen.

Der Staat setzt sein Strafmonopol mit aller Härte durch. Dabei passieren immer wieder Verfahrensverstöße, Verwertungsverbote, der Richtervorbehalt wird nicht eingehalten usw.

Wenn Sie jedoch Ihre Rechte als Beschuldigter nicht kennen, oder diese nicht umsetzen können, weil Sie keinen erfahrenen Verteidiger haben, drohen Ihnen Nachteile, die man später schwer abmildern kann.

Wir erkären, warum es wichtig ist, so früh wie möglich aktiv zu werden – das Gespräch ist kostenfrei und dauert ca. 10 Min.

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"Hallo, in meiner Verkehrssache gab es 2 Polizisten als Zeugen gegen mich und ich war allein. Herr Rhode hat einen Freispruch für mich erreicht. Meine Freunde und ich sind schon langfristig sehr glücklich mit seinen Leistungen. Danke nochmal an Herr Rhode."

Quelle: provenexpert.com

Deutschland­weit für Sie tätig

Wir vertreten und verteidigen Sie deutschlandweit!

Geht es um einen Bußgeldbescheid oder einen Strafvorwurf im Verkehr, besitzen wir die umfassende Erfahrung

  • aus der persönlichen Verteidigung im Gerichtssaal
  • in unzähligen Verhandlungen,
  • kreuz & quer durch ganz Deutschland.

Das unterscheidet uns von vielen anderen. Nicht selten können wir unseren Klienten sogar eine Verhandlung vor Gericht ersparen.

Erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch, wie Ihre Chancen aussehen.

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Nähere Infos zu uns

Als Kanzlei für Verkehrsrecht mit besonderem Schwerpunkt auf Verteidigung bei Straftaten und Ord­nungs­wi­drig­keiten im Straßen­ver­kehr sind wir absolut fokussiert auf diese Probleme: Wir beraten und verteidigen in diesen Bereichen seit fast 20 Jahren – persönlich, engagiert und stark in der Sache. Wenn Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht bei Fahrerflucht benötigen, sind wir  deutschlandweit die richtigen Ansprechpartner.


Wir sind bekannt aus

  • Orientierung

    Wir verteidigen seit 18 Jahren Mandanten erfolgreich bei Straf­vor­wür­fen im Straßen­ver­kehr und bei Ord­nungs­wi­drig­keiten. 

  • Zielgerichtete Lösungen

    Bei der Verteidigung streben wir stets eine schnelle und wirtschaftliche Lösung an.

  • Maximale Flexibilität

    Ersparen Sie zeitraubende Vor-Ort-Termine und lästigen Papierkram!

Auf einen Blick

  • Einfach und bequem

    Digital! Kein Papierkram, kein Stress mit Terminen!

  • Bußgeld, Punkte, Fahrverbot - Führerschein

    Wir sind Vollblutprofis. Wir geben niemals auf, um das beste Ergebnis für den Mandanten zu erreichen.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung

    Erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.

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Nur wenn wir Sie zu 100% überzeugt haben, vertrauen Sie uns gern Ihren Fall an.

Zufriedene Mandanten

Ø4,89 von 5.00 Punkten | SEHR GUT | aus 182 Bewertungen

"Schnelle Rückmeldung ist sehr positiv."

Peter D., Rheine


Quelle:provenexpert.com

"Wir können Herr Rhode und sein Team nur weiterempfehlen. Mit seiner Strategie sind wir mehr als gut aus der Strafsache rausgekommen."

D. Buchner, Hamburg


Quelle: google

"Hatte nicht allzu große Hoffnung, lief aber perfekt. Verfahren wurde eingestellt, Verfahrenskosten übernahm der Staat. Mehr geht nicht!
Vielen Dank an das Team.

 

F. Röder


Quelle: provenexpert.com 

Einige der häufigsten Fragen

Welche Strafe bei Fahrerflucht?

In Deutschland kann Fahrerflucht als Straftatbestand verfolgt werden. Die Strafen hängen von den Umständen des Einzelfalls ab, aber es kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe geben. Es kann auch zu einem Führerscheinentzug mit einer Sperre des Führerscheins für Monate, Jahre oder immer kommen.  Auch einer Verlängerung der Probezeit ist möglich.


Unterschied zwischen Fahrerflucht und Unfallflucht?

Unfallflucht und Fahrerflucht sind dasselbe. Das Gesetz ist genauer und nennt die Tat Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Fahrerflucht setzt also einen Unfall voraus. Bestraft wird das Entfernen vom Unfallort (kann schon vorliegen, wenn man sich bloß 200 m entfernt hat). Das Sich-Entfernen muss unerlaubt geschehen: Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn man nicht die Feststellung seiner Person ermöglicht. Achtung: Der Zettel hinterm Scheibenwischer reicht regelmäßig nicht aus!


Ist Fahrerflucht strafbar, auch wenn man den Unfall nicht bemerkt?

Die Tat ist nur mit Vorsatz strafbar. Man muss also einen Unfall zumindest für möglich gehalten haben.

Die Staatsanwaltschaft und das Gericht gehen häufig von einer Schutz­behaup­tung aus. Sagt man, dass man den Unfall nicht bemerkt hat, lässt das Gericht häufig durch einen Sach­verstän­digen prüfen, ob der Ungall wahrnehmbar war.

Es droht dann unter Umständen sogar eine höhere Strafe.

  • Bitte machen Sie daher selbst keine Angaben.
  • Berufen Sie sich auf Ihr Schweigerecht.
  • Setzen Sie sich sofort mit uns in Verbindung!

Was tun, wenn mir Fahrerflucht vorgeworfen wird?

Es ist Eile geboten: Denn bei vielen Verkehrsdelikten mit Strafvorwurf droht der Entzug des Führerscheins. Deshalb:

  • Bitte machen Sie selbst keine Angaben
  • Berufen Sie sich auf Ihr Schweigerecht
  • Setzen Sie sich sofort mit uns in Verbindung!

Nutzen Sie gern unsere unverbindliche Ersteinschätzung und schildern uns was passiert ist. Wir beraten Sie vertraulich, neutral und im höchsten Maße kompetent.

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