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Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht & Strafrecht

Wissen Sie, worauf es bei Trunken­heit im Verkehr ankommt?

Meine Kanzlei für Verkehrsrecht & Strafrecht ist darauf spezialisiert, Sie bei Trunken­heit im Verkehr und dro­hen­dem Führer­schein­entzug optimal zu verteidigen.

  • Deutschlandweite Verteidigung
  • erfahrene Verteidiger
  • 98% zufriedene Mandanten

Michael Rhode, Rechtsanwalt
Verkehrs­recht & Straf­recht

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Das Problem.

Bereits der Verdacht auf Trunkenheit im Verkehr kann zur vorläufigen Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis führen.

Der Staat setzt sein Strafmonopol mit aller Härte durch. Dabei passieren immer wieder Verfahrensverstöße, Verwertungsverbote, der Richtervorbehalt wird nicht eingehalten usw.

Wenn Sie jedoch Ihre Rechte als Beschuldigter nicht kennen, oder diese nicht umsetzen können, weil Sie keinen erfahrenen Verteidiger haben, drohen Ihnen Nachteile, die man später schwer abmildern kann.

Es ist daher wichtig, so früh wie möglich zu besprechen, worauf zu achten ist – das Gespräch ist kostenfrei und dauert ca. 10 Min.

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"Hallo, in meiner Verkehrssache gab es 2 Polizisten als Zeugen gegen mich und ich war allein. Herr Rhode hat einen Freispruch für mich erreicht. Meine Freunde und ich sind schon langfristig sehr glücklich mit seinen Leistungen. Danke nochmal an Herr Rhode."

Quelle: provenexpert.com

Deutschland­weit für Sie tätig

Wir vertreten und verteidigen Sie deutschlandweit!

Oft können wir dem Mandanten durch geschickte Verhandlung eine Verhandlung vor Gericht ersparen. 

Falls aber die Verteidigung im Gerichtssal erforderlich wird, wo der Verteidiger blitzschnell reagieren können muss, so können Sie sich beruhigt auf unsere langjährige Erfahrung aus Gerichtssälen in ganz Deutschland verlassen.

Diese persönlich erworbene Prozesserfahrung unterscheidet uns von vielen anderen.

Nähere Infos zu uns

"Eine erfolgreiche Ver­tei­di­gung ist das Ergebnis guter Vorbereitung, Know-How und individueller Strategie."

Wir bieten Ihnen als Mandat

  • Orientierung

    Wir verteidigen seit 18 Jahren Mandanten erfolgreich bei Straf­vor­wür­fen im Straßen­ver­kehr und bei Ord­nungs­wi­drig­keiten. 

  • Zielgerichtete Lösungen

    Bei der Verteidigung streben wir stets eine schnelle und wirtschaftliche Lösung an.

  • Maximale Flexibilität

    Ersparen Sie zeitraubende Vor-Ort-Termine und lästigen Papierkram!


Wir sind bekannt aus bekannt aus

Auf einen Blick

  • Einfach und bequem

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  • Bußgeld, Punkte, Fahrverbot - Führerschein

    Wir sind Vollblutprofis in unserem Fachgebiet. Und wir geben niemals auf, um das beste Ergebnis für den Mandanten zu erreichen.

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    Bei uns kennen Sie Ihren Anwalt persönlich.

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    Unsere Ersteinschätzung ist für Sie garantiert kostenfrei!

Und so funktioniert es:

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Sie teilen uns bequem online mit, um was es geht. Absolut vertraulich & kinderleicht.

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Anschließend rufen wir Sie an und besprechen ausführlich Ihre Möglichkeiten. Kostenfrei!

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Nur wenn wir Sie zu 100% überzeugt haben, vertrauen Sie uns gern Ihren Fall an.

Zufriedene Mandanten

Ø4,89 von 5.00 Punkten | SEHR GUT | aus 182 Bewertungen

"Schnelle Rückmeldung ist sehr positiv."

Peter D., Rheine


Quelle:provenexpert.com

"Wir können Herr Rhode und sein Team nur weiterempfehlen. Mit seiner Strategie sind wir mehr als gut aus der Strafsache rausgekommen."

D. Buchner, Hamburg


Quelle: google

"Hatte nicht allzu große Hoffnung, lief aber perfekt. Verfahren wurde eingestellt, Verfahrenskosten übernahm der Staat. Mehr geht nicht!
Vielen Dank an das Team.

 

F. Röder


Quelle: provenexpert.com 

Notruf Verkehrsrecht Anwälte

Kurze Fristen

In Straf- und Bußgeldsachen gibt es oft kurze Fristen von nur 1 oder 2 Wochen. Außerdem können die Chancen auf einen Verfahrenserfolg sinken, je länger man zuwartet.

Nutzen Sie daher jetzt Ihre Chance auf eine kostenfreie Einschätzung. Erfahren Sie, was wir vorschlagen.

Für Ihre Anfrage benötigen Sie weniger als 2 Minuten:

Einige der häufigsten Fragen

Welche Strafe bei Trunkenheit im Verkehr?

In Deutschland wird Trunkenheit im Verkehr als Straftatbestand verfolgt. Die Strafen hängen von den Umständen des Einzelfalls ab, aber es kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geben. In der Probezeit führt die Tat zu einer Verlängerung der Probezeit. Es droht regelmäßig der Führerscheinentzug und eine Sperre für die Neuerteilung. Diese Sperre kann für Monate, Jahre oder für immer verhängt werden.


Wie lang Führerscheinentzug bei Trunkenheit?

Es kommt auf den Einzelfall an. Unter 1,6 Promille muss man mit 9 - 12 Monaten Führerscheinentzug rechnen. Bei höheren Alkoholwerten geht die Tendenz deutlich in Richtung 15 Monate Sperrfrist. Ab 1,6 Promille muss man immer zur MPU (jedenfalls wenn man den Führerschein wieder haben möchte).

Fahrerflucht setzt also einen Unfall voraus. Bestraft wird das Entfernen vom Unfallort (kann schon vorliegen, wenn man sich bloß 200 m entfernt hat). Das Sich-Entfernen muss unerlaubt geschehen: Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn man nicht die Feststellung seiner Person ermöglicht. Achtung: Der Zettel hinterm Scheibenwischer reicht regelmäßig nicht aus!


Trunkenheit im Verkehr Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Die Trunkenheit im Verkehr ist eine Straftat, die bereits ab 0,3 Promille vorliegen kann. Eine Ordnungswidrigkeit kommt nur bei einem Promillewert ab 0,5 und unter 1,1 Promille in Frage - aber nur dann, wenn keine Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Regelmäßig hält die Polizei in der Anzeige solche Ausfallerscheinungen fest: Spur nicht gehalten, zu schnell, zu langsam, zu weit rechts, zu weit links, zu lang bei grün gewartet, Schangenlinien...

Die Staatsanwaltschaft und das Gericht gehen häufig von einer Schutz­behaup­tung aus. Sagt man, dass man den Unfall nicht bemerkt hat, lässt das Gericht häufig durch einen Sach­verstän­digen prüfen, ob der Ungall wahrnehmbar war.

Es droht dann unter Umständen sogar eine höhere Strafe.

  • Bitte machen Sie daher selbst keine Angaben.
  • Berufen Sie sich auf Ihr Schweigerecht.
  • Setzen Sie sich sofort mit uns in Verbindung!

Was tun, wenn Alkohol am Steuer vorgeworfen wird?

Es ist Eile geboten: Denn bei Trunkenheit im Verkehr droht der Entzug des Führerscheins. Deshalb:

  • Bitte machen Sie daher selbst keine Angaben.
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Nutzen Sie gern unsere unverbindliche Ersteinschätzung und schildern uns was passiert ist. Wir beraten Sie vertraulich, neutral und im höchsten Maße kompetent.

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