Strafen bei Fahrerflucht

Wer Fahrerflucht begeht, muss unter Umständen mit harten Strafen rechnen.

Hier erfährst du, was Fahrerflucht genau ist und mit welcher Strafe bei Fahrerflucht zu rechnen ist.

Außerdem erklären wir, wie Du am besten wieder aus der Sache rauskommst und damit ge­ge­benen­falls eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg, oder Freiheitsstrafe verhindern kannst.

Überblick Fahrerflucht

Das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort, auch bekannt als "Fahrerflucht" oder "Unfallflucht", ist eine schwerwiegende Straftat, die in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird.

Die Voraussetzungen der Tat und ihre Folgen sind in § 142 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt.

Strafbar ist, wenn jemand an einem Verkehrsunfall beteiligt ist und sich danach vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Informationen zu hinterlassen oder Hilfe zu leisten.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist nicht nur strafbar, sondern wird von vielen auch als moralisch verwerflich empfunden – insbesondere wenn das eigene Auto kaputt und der Täter geflohen ist.

Wenn jemand in einen Unfall verwickelt ist, hat er eine recht­liche Ver­ant­wor­tung, den Be­troffenen zu helfen und die not­wen­digen Schritte zu unte­rnehmen, damit sicher­gestellt ist, dass der Schaden auch ersetzt werden kann.

Dazu gehört das Überprüfen der Identität der am Unfall Beteiligten, fast immer das Rufen der Polizei und die Bereitstellung von Informationen an die anderen Unfallbeteiligten. Schau Dir dazu unsere Checkliste "Verhaltensregeln bei Unfall" unten an.

In diesem Text werden wir uns eingehend mit Fahrerflucht und ihren Konsequenzen auseinandersetzen.

Ursachen für Unfallflucht

Eine der Hauptursachen für Fahrerflucht ist die Angst vor den Konsequenzen.

Oft im Zusammenhang mit Drogen oder Alkohol im Verkehr, sowie beim Fahren ohne Fahrerlaubnis, kommt es zu dem Entschluss abzuhauen. Möglich ist auch, dass man tatsächlich den Unfall nicht bemerkt hat (dazu unten).

Einige Fahrer befürchten, dass sie für den Unfall verantwortlich gemacht werden und mit rechtlichen Konsequenzen wie Geldstrafen, Führerscheinentzug oder sogar Haft rechnen müssen. Diese Angst führt jedoch zu noch schwerwiegenderen Folgen, wenn sie sich vom Unfallort entfernen, da dies eine Straftat darstellt, die tatsächlich den Führerschein kosten kann.

Fahrerflucht & Unfall nicht bemerkt?

Häufig wird angegeben, man habe den Unfall nicht bemerkt. Das passiert besonders häufig dann, wenn kein erfahrener Verteidiger hinzugezogen wurde, oder die Verteidigung auf eigene Faust erfolgt.

So sollte man sich aber keinesfalls gegenüber der Polizei äußern: In fast allen uns bekannten Fällen geht die Polizei von einer Schutzbehauptung aus und ihr Ehrgeiz ist geweckt, genau das zu belegen.

Ein weiterer Grund, warum man solche Angaben ohne Verteidiger vermeiden sollte ist, dass man Dir Glauben schenken könnte.

Richtig gelesen: Problematisch ist dies immer dann, wenn die Ermittlungen dazu führen, dass jeder andere (außer Dir) den Unfall sehr wohl bemerkt hätte. Das widerum könnte, aus der Sicht der Behörden, bedeuten, dass bei Dir schwere körperliche Mängel vorliegen, die grundsätzlich die Verkehrstüchtigkeit ausschließen. Damit hättest Du dich in eine extrem ungünstige Lage gebracht.

Die Diskussion der Wahrnehmbarkeit des Unfalls gehört deshalb unbedingt in die Hände eines erfahrenen Verteidigers

Die Vorschrift § 142 StGB

Die Vorschrift des § 142 StGB schützt allein das private Interesse der Unfallbeteiligten und der Geschädigten. Deren Interesse ist eine möglichst umfassende Aufklärung des Unfallhergangs zu dem Zweck, Schadensersatzansprüche durchsetzen oder abwehren zu können und Beweise zu sichern.

Wer kann wegen Fahrerflucht belangt werden?

Täter ist stets ein Unfallbeteiligter. Deshalb kommt auch der Beifahrer als Täter infrage. Täter einer Fahrerflucht kann jeder sein, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Die bloße Möglichkeit ursächlichen Verhaltens und der nicht ganz unbegründete Verdacht reichen bereits aus. Ob man Schuld hat, darauf kommt es insoweit nicht an.

Wann liegt Fahrerflucht vor?

Als Faustformel kann gelten, dass man sich in der Regel dann unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, wenn man außer Sichtweite ist. Eine Fahrerflucht kann somit unter Umständen schon dann vorliegen, wenn man nur um die nächste Ecke abgebogen ist.

Ausnahmsweise kann es zulässig sein, dass man sich vom Unfallort entfernt, wenn man zuvor eine angemessene Zeit gewartet hat. Die Gerichte machen die Angemessenheit am Einzelfall fest, aber mit 0,5 - 1 Stunde Wartezeit wird man in der Regel wohl rechnen dürfen.

Jedoch auch wenn man die Wartezeit eingehalten hat, muss man sich selbstständig und unverzüglich bei der Polizei melden.

Unfallflucht straflos bei Unfallschock?

Typisch nach einem Unfall ist, dass man erschrocken ist, oder sich verwirrt und kopflos fühlt. Ein Unfallschock, bei dem man sein Verhalten nicht mehr steuern kann, ist jedoch äußerst selten.

Nicht wenige Unfallflucht-Fahrer behaupten, dass sie infolge des Unfalls einen Unfallschock oder eine Gehirnerschütterung erlitten hätten. Diese Behauptung ist ebenso beliebt, wie sie in der Regel erfolglos ist:

Denn die Sachverständigen, die das Gericht in diesen Fällen in der Regel hinzuzieht, können in den allermeisten Fällen ausschließen, dass man nicht zurechnungsfähig war.

Hat man sich zunächst unter Schock, oder nur aus Furcht oder Verwirrtheit entfernt und holt die Unfallmeldung dann sofort nach, kann dies unter Umständen vor Strafe schützen, wenn der Unfall noch nicht entdeckt wurde.

Wegen der drohenden hohen Strafen lassen Sie am besten durch einen im Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt unsers Teams beraten, damit wir gemeinsam abstimmen können, welche nächsten Schritte tatsächlich sinnvoll sind oder nicht.

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Wie ermittelt die Polizei bei Fahrerflucht?

Die Strafverfolgungsbehörden nehmen das unerlaubte Entfernen vom Unfallort sehr ernst.

Sie verfolgen aktiv Hinweise und werten Unfallspuren wie z. B. feinste Lackspuren aus, sowie Zeugenaussagen und andere Beweise, um den flüchtigen Fahrer zu identifizieren und festzunehmen.

In einigen Fällen werden auch öffentliche Aufrufe zur Identifizierung von Fahrzeugen oder Verdächtigen gestartet, um die Ermittlungen voranzutreiben.

Die Chancen, unerkannt davonzukommen, sind daher heutzutage geringer denn je.

Hat die Polizei den Verdächtigen erst einmal ermittelt, geht die Akte meist sehr zügig über die Staatsanwaltschaft zum Gericht, wo es dann häufig zu einem Urteil im Strafbefehlsverfahren kommt, oder zu einer Ge­richts­ver­hand­lung.

Leider eher selten ist festzustellen, dass die Staatsanwaltschaft von sich aus das Verfahren einstellt.

Dabei kann aus unserer Erfahrung heraus in vielen Verfahren sogar außergerichtlich eine Einstellung erzielt werden, wenn wir rechtzeitig eingeschaltet werden, noch bevor die Akte bei Gericht landet.

Welche Strafen & Konsequenzen bei Unfallflucht drohen

Die rechtlichen Konsequenzen von Fahrerflucht variieren etwas innerhalb der Gerichtsbezirke in Deutschland, können aber in der Regel schwerwiegend sein und zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Fast immer wird unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit einer empfindlichen Geldstrafe bestraft, jedoch sind durchaus auch Freiheitsstrafen möglich.

Die genaue Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Schwere des Unfalls, insbesondere ob Personen verletzt wurden, oder ein bedeutender Schaden vorliegt, oder ob man schon mal verkehrsauffällig geworden ist (Punkte in Flensburg, Vorstrafen).

Das Gesetz sieht für die Tat Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor, oder Geldstrafe. Wurde bei dem Unfall ein Mensch schwer verletzt und führt die Verletzung etwa dazu, dass dieser ein wichtiges Körperglied dauernd nicht mehr gebrauchen kann, so kann es auch zu einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren kommen.

Daneben kommt es in der Regel bei Unfällen mit nicht unbedeutendem Sachschaden zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei modernen Autos ist fast immer mit einem bedeutenden Schaden zu rechnen: dafür sorgt oft schon die verbaute Elektronik.

Wer zahlt bei Fahrerflucht?

Darüber hinaus kann die Fahrerflucht auch erhebliche zivilrechtliche Konsequenzen haben.

Die betroffenen Parteien können Schadenersatzklagen gegen den flüchtigen Fahrer einreichen, um die Kosten für medizinische Behandlungen, Reparaturen am Fahrzeug und andere Schäden geltend zu machen.

Diese zivilrechtlichen Klagen können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, die das Leben des flüchtigen Fahrers stark beeinträchtigen können. Auch droht der Verlust von Versicherungsschutz.

Insgesamt ist unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eine Straftat, die schwerwiegende rechtliche, finanzielle und soziale Folgen haben kann.

Keine Strafe bei Selbstanzeige?

Das Gesetz weist darauf hin, dass Du innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall freiwillig eine Selbstanzeige aufgeben kannst, wenn du Fahrerflucht begangen hast und stellt dafür Strafmilderung, oder sogar ein Absehen von Strafe in Aussicht.

Das gilt jedoch nur, wen es sich um einen Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs handelt, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat.

Wichtig: Die Polizei darf die Ermittlungen noch nicht aufgenommen haben.

Eine Selbstanzeige ist daher eine gute Chance, nicht bestraft zu werden, wenn Du sicher weißt, dass der Unfall noch nicht entdeckt wurde.

Fahrerflucht Strafe Tabelle

Bei Fahrerflucht gibt es keine allgemeingültigen Tarife. Jeder Fall ist nach seinen konkreten Umständen zu bewerten, was regional deutlich unterschiedlich sein kann.

Der übliche Rahmen bei Ersttätern ohne verkehrsrechtliche Vorbelastungen sieht nach unserer Erfahrung so aus:

  • bei Sachschäden bis 250 Euro: Geldstrafe von etwa 15 Tagessätzen
  • bei Unfällen mit Sachschäden von 250 bis 1.000 Euro: in der Regel Geldstrafe zwischen 15 und 40 Tagessätzen, sowie ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten);
  • bei Unfällen mit Sachschäden von mehr als 1.300 Euro: Geldstrafe von 30 - 90 Tagessätzen, sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperre von 6 bis 12 Monaten
  • bei Unfällen mit Personenschäden: Geldstrafe von 30 bis 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe

Kosten bei Unfallflucht

Häufig werden bei einer Anklage wegen Fahrerflucht Gerichts­gut­achten eingeholt. Diese betreffen in der Regel die Frage der Wahrnehmbarkeit des Unfalls.

Das geschieht insbesondere dann, wenn der Unfallflucht-Fahrer behauptet, er habe den Unfall nicht bemerkt.

Ein solches Gutachten kann durchaus 1.500 – bis 5.000 EUR und mehr kosten, die dann bei einer Verurteilung zusätzlich zu den Gerichtskosten zu zahlen sind.

Hinzu kommt, dass man bei einer Verurteilung nicht nur den Schaden am eigenen Auto selbst zu tragen hat, sondern auch den Fremdschaden des Unfallgegners bis zur Höhe von 5.000 EUR.

Kommt es dann, weil man sich ohne Verteidiger ungeschickt geäußert hat, auch noch zur MPU, dann kann eine Fahrerflucht, bei der man bloß mit einer kleinen Strafe für Kratzer gerechnet hat, existenziell bedrohlich werden.

Übrigens: Die Kosten eines guten Anwalts bei Unfallflucht sind deutlich geringer und gut investiert, zumal sich in geeigneten Fällen durch eine geschickte Verteidigung auch die Einstellung erzielen lässt.

Verteidigung bei Fahrerflucht

Sollte es dennoch zu einer Unfallflucht gekommen sein und gegen Sie ermittelt werden, dann sind Sie Beschuldigte bzw. Beschuldigter in einem Strafverfahren.

In diesem Fall machen Sie bitte unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

Manchen Sie keine Aussage ohne Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht & Strafrecht! Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Verteidigung bei Fahrerflucht-Fällen.

Den richtigen Anwalt bei Fahrerflucht finden

Beim Vorwurf der Fahrerflucht sollten Sie auf Experten in diesem Gebiet setzten. Schematische Lösungen verbieten sich, wenn man bestmöglich aus der Sache rauskommen will.

Der Rechtsanwalt sollte daher im Verkehrsrecht ebenso bewandert sein wie im Strafrecht und zusätzlich die Erfahrung in der Verteidigung beim Vorwurf des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort besitzen.

Nur so wird er eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln können, die auf Ihren Fall passt.

Manche glauben, bei Fahrerflucht den besten Anwalt in der Nähe zu finden:

Aber möchten Sie wirklich lieber auf einen Termin vor Ort warten, zusätzliche Zeit aufwenden, um zur Kanzlei des Anwalts hinzufahren, im Wartezimmer wieder warten, Hände schütteln und vielleicht auch einen aufmunternden Schulterklopf mit „Wird schon schief gehen!“ erhalten?

Solche Wünsche haben durchaus ihre Berechtigung, allerdings nichts mit der Qualität der Verteidigung oder des Verteidigers zu tun:

Ist der Anwalt gut organisiert, dann wird er wissen, dass Schnelligkeit oft über Sieg und Niederlage entscheiden, nicht der Schulterklopf.

Um Ihnen bestmöglich aus der Sache rauszuhelfen wir er versuchen, für Sie so schnell wie möglich Informationen zu beschaffen, damit die Verteidigungsstrategie aufgestellt werden kann.

Die dazu erforderliche Vollmacht können Sie uns natürlich gern bei einem persönlichen Besuch erteilen, oder per Ross und Reiter schicken, mittels Brieftaube, Kurierfahrer und Briefpost. Hauptsache, Sie verlieren dabei keine Zeit.

Für alle Fälle bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns

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mit Ihrer Verteidigung zu betrauen.

Notruf Verkehrsrecht Anwälte ist eine Boutique Kanzlei für Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten. Auf diese Thematik sind wir absolut fokussiert.

Wir beraten und verteidigen in diesen Bereichen seit fast 20 Jahren – persönlich, engagiert und stark in der Sache.

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Und mit unserer digitalen Mandantenakt schauen Sie dem Anwalt quasi über die Schulter und sind stets live dabei.

Verhaltensregeln bei Unfall

Um die teils harten Strafen bei Fahrerflucht von Anfang an zu verhindern, muss man wissen, wie man sich bei einem Unfall richtig verhält:

 

  1. Zunächst sollte man immer die Unfallstelle sichern, damit keine weiteren Personen oder Sachen zu Schaden kommen.
  2. Wurden Menschen verletzt, sollte man im Zweifel immer einen Krankenwagen rufen.
  3. Noch vor Ort sollten man den Unfall der Polizei melden: Dazu rufst Du die örtliche Polizei, oder die Notrufnummer an und informierst diese über den Unfall. Gib so viele Informationen wie möglich an, einschließlich des Unfallorts, der Art Deiner Beteiligung und der Anzahl der beteiligten Fahrzeuge.
  4. Tausche Namen, Adressen, Telefonnummern, Versicherungsinformationen und Fahrzeugdaten mit den anderen Beteiligten aus. Sind andere Personen nicht vor Ort, teile Deine Personendaten bitte unbedingt der Polizei mit.
  5. Mache Fotos vom Unfallort, den Fahrzeugen und den Schäden. Zeugen können auch hilfreiche Informationen liefern.
  6. Entfernen Dich bitte nicht. Auch Nachts auf einer einsamen Landstraße besteht eine Wartepflicht! Verlasse den Unfallort nicht, es sei denn, die Polizei erlaubt es aus Sicherheitsgründen.

Ihnen wird Fahrerflucht vorgeworfen?

Unsere Kanzlei für Verkehrsrecht & Strafrecht ist darauf spezia­lisiert, Sie bei Fahrerflucht optimal vertreten zu können.

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Michael Rhode, Rechtsanwalt
Verkehrs­recht & Straf­recht

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