
Zeugenfragebogen ausfüllen
Zeugenfragebogen ausfüllen, oder besser nicht?
Fehler beim Ausfüllen des Zeugenfragebogens können unter Umständen Verteidigungschancen vernichten.
Lesen Sie unsere Tipps, oder senden Sie uns Ihren Zeugenfragebogen zu für eine kostenlose erste Einschätzung.
Das Wichtigste in Kürze
Ein Zeugenfragebogen birgt das Risiko, sich selbst zu belasten. Es gibt keine Pflicht, den Zeugenfragebogen auszufüllen und zurückzusenden. Es besteht jedoch das Risiko, ein Fahrtenbuch führen zu müssen.
- Das Wichtigste in Kürze
- Was ist ein Zeugenfragebogen?
- Zeugenfragebogen ausfüllen
Was ist ein Zeugenfragebogen?
Unterschied zur Anhörung
Kann der verantwortliche Fahrer nicht sofort ermittelt werden, wird dem Fahrzeughalter einen Zeugenfragebogen zugesandt.
Einen Zeugenfragebogen versendet die Bußgeldstelle, aber auch die Polizei, wenn Sie wegen einer Straftat ermittelt.
Im Zeugefragebogen steht, dass man als Zeuge angehört wird. Zugleich wird man aufgefordert, Angaben zu machen.
Im Unterschied dazu steht in einer Anhörung, dass man beschuldigt wird, oder dass einem etwas vorgeworfen wird.
Zeugenfragebogen: Risiko Selbstbelastung
Manche Formulare sind tückisch
Es gibt kein einheitliches Formular für den Zeugefragebogen. Jede Behörde "bastelt" sich einen eigenen. Manche Formulare sind jedoch so formuliert, dass man sich unter Umständen selbst belastet.
Man muss also schon sehr genau lesen und verstehen, was die Formulierungen bedeuten. Wir raten deshalb an, uns den Zeugenfragebogen vorab unverbindlich zuzusenden. Wir erklären gern, ob der Zeugenfragebogen ausgefüllt und zurückgesandt werden kann, oder besser nicht.
Zeugenfragebogen ausfüllen: Firma
Fahrzeug "geführt" oder "überlassen"?
Handelt es sich um einen Firmenwagen, geht der Zeugenfragebogen an die Firma.
Manche Firmen schreiben sofort in die Anhörung, wer gefahren ist und senden den Fragebogen zurück. Das ist unsinnig: Damit wird die Firma zum Zeugen gegen den eigenen Mitarbeiter.
Die Frage, wer das Fahrzeug geführt hat, muss man nicht beantworten - auch nicht als Arbeitgeber/Fuhrparkmanager. Stattdessen schreibt man: "Das Fahrzeug wurde überlassen an [Vorname, Name, Anschrift]." Das reicht völlig aus.
Für den Mitarbeiter bleiben damit alle Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung gewahrt.

Zeugefragebogen: falschen Fahrer benennen?
Strafverfahren droht bei falscher Fahrerangabe
Wenn Sie jemanden bezichtigen, der tatsächlich nicht gefahren ist, kann dies als falsche Verdächtigung verfolgt werden. Dabei handelt es sich um eine Straftat, die mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe belegt werden kann. Es lohnt sich also nicht.
Wenn man sich selbst bezichtigt, weil man vielleicht einen Angehörigen schützen will, ist die Rechtslage unklar. Manche sagen, dass dies straflos sei, andere sagen, es könnte sich um eine Strafvereitelung handeln, vielleicht auch um eine mittelbare Falschbeurkundung.
Zeugenfragebogen ignorieren
Fahrtenbuchauflage droht
Wenn man als Halter des Fahrzeugs den Zeugefragebogen ignoriert, kann die Ordnungsbehörde unter Umständen eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO verhängen.
Dann muss man, meistens für 6-15 Monate, für jede Fahrt seines Fahrzeugs genau aufschreiben, wann und wohin man gefahren ist - und wer das Fahrzeug geführt hat.
Achtung: Nicht jede Fahrtenbuchauflage ist gerechtfertigt!
Zeugefragebogen und Aussagepflicht
Ist man zur Zeugenaussage verpflichtet?
Als Zeuge besteht nicht nur eine Pflicht zur Wahrheit, sondern es besteht grundsätzlich auch eine Aussagepflicht vor Gericht.
Falls jedoch ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, etwa wenn es bei der Tat um nahe Angehörige geht, muss man nicht als Zeuge aussagen. Meistens enthält der Zeugenfragebogen dafür bereits ein Feld zum ankreuzen. Allerdings weiß die Behörde dann auch, dass sie den Täter im Familienkreis suchen muss. :-(
Wichtig: Gegenüber der Bußgeldstelle und der Polizei ist man grundsätzlich nicht verpflichtet, als Zeuge eine Aussage zu machen und den Zeugenfragebogen auszufüllen und zurückzusenden. Ein Fahrtenbuch kann dann trotzdem drohen (trotz Zeugnisverweigerungsrecht).
Zeugenfragebogen nicht zurückgeschickt
Was den Behörden so einfällt, wenn man den Zeugenfragebogen nicht zurückschickt
Insbesondere, wenn es um einen schwereren Verstoß geht, wird die Behörde nicht einfach Ruhe geben, sondern folgendes tun:
Einwohnermeldeamt
Regelmäßig gleich zu Beginn der Ermittlungen versucht die Behörde, über das Einwohnermeldeamt an ein Foto des Fahrers zu kommen. Zum Teil werden dabei Datenschutzverletzungen begangen.
Weitere Briefe
Wenn der Zeugenfragebogen nicht zurückgeschickt wurde, bekommt man fast immer weitere Briefe, spätestens dann mit der Androhung eines Fahrtenbuchs.
Facebook und Co.
Immer häufiger suchen sich die Behörden die Daten aus den Social-Media-Profilen zusammen. Einem unserer Mandanten, von der Presse "schnellster Raser Bayerns" genant, wurde dies zum Verhängnis.
Ermittlungsdienst
Möglich ist auch, dass die Bußgeldbehörde ihren Ermittlungsdienst rausschickt. Hier besteht keine Ausagepflicht.
Polizei
Auch wird immer wieder die Polizei geschickt, damit diese vor Ort vielleicht den Fahrer ermitteln kann. Auch hier besteht keine Aussagepflicht! Man muss die Polizei auch nicht reinlassen.
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