Fahrerflucht Ratgeber

Alles, was Du bei Fahrerflucht wissen musst: Strafen, Auswirkungen und Verteidigung

Wer Fahrerflucht begeht, muss mit harten Strafen und Führerscheinentzug rechnen.

Hier erfährst Du, wann Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder sogar Freiheitsstrafen drohen. Außerdem erfährst Du, wie Du am besten reagierst, wenn Dir Unfallflucht vorgeworfen wird. Gern übernehmen wir Deine Verteidigung.

 

 Tipps lesenVERTEIDIGUNG ANFRAGEN → 

kostenfreie Ersteinschätzung

Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?

Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug

In Deutschland kann Fahrerflucht als Straftat verfolgt werden. Man ist also hinterher unter Umständen vorbestraft.

Die Fahrerflucht ist im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, dort in § 142 StGB. Das Gesetz nennt es das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Danach wird ein Unfallbeteiligter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es kann auch zu einem Führerscheinentzug mit einer Sperre des Führerscheins kommen. Eine solche Sperre kann für Monate, Jahre oder immer verhängt werden. Auch eine Verlängerung der Probezeit ist möglich.

 

Unser Angebot

unverbindliche Einschätzung Ihrer Möglichkeiten - kostenfrei

Am einfachsten und schnellsten geht es, wenn Sie uns Ihren Fall vorab kurz schildern: So können wir bereits vor unserem Gespräch die wichtigsten Punkte für Sie checken. Anschließend besprechen wir mit Ihnen, wie Sie am besten vorgehen.

kostenfreie Einschätzung ❯

Wie hoch ist die Strafe bei Fahrerflucht?

Die Umstände des Einzelfalls entscheiden

Die Strafen hängen von den Umständen des Einzelfalls ab, aber es kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe geben. Die Strafe kann jedoch deutlich höher ausfallen, wenn zum Beispiel ein Mensch dabei verletzt oder getötet wurde. 

Die Höhe der Strafe bei Fahrerflucht wird in jedem Einzellfall individuell festgelegt. Allgemein gilt, je größer der Schaden, desto höher ist auch die Strafe.

Details Ist jemand Wiederholungstäter, ist die Strafe meist höher. Oft trifft die Unfallflucht mit anderen Strafvorschriften zusammen, etwa, wenn die Tat unter Alkoholeinfluss begangen wurde, oder wenn ein Mensch verletzt wurde. Die Strafe kann dann deutlich höher ausfallen. Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen festgelegt. 1 Monat hat 30 Tagessätze. bei 60 Tagessätzen beträgt die Strafe also 2 Monatsgehälter. Ein strafrechtliches Fahrverbot kann bis zu 6 Monate betragen. Die Sperre nach einem Führerscheinentzug beträgt grundsätzlich mindestens 6 Monate. Hier mal eine Tabelle, mit welcher Strafe bei Unfallflucht üblicherweise zu rechnen ist:
Schaden* Strafe** FV*** / Entziehung
< 25 EUR    
< 550 EUR Auflage kein FV
ab 550 EUR 20-30 TS FV 1 Mo
ab 700 EUR 25-40 TS, 2 Pkte FV 2 Mo
ab ca. 900 EUR 30-50 TS, 2 Pkte FV 3 Mo
ab ca. 1.300 EUR 50-70 TS, 3 Pkte Entziehung + Sperre 6 Mo

* Es gibt keine festen "Regelsätze": jedes Gericht macht es anders.

** TS = Tagessätze.

*** Ein strafrechtliches Fahrverbot kann bis zu 6 Monate betragen.

Eigentlich keine Strafe, sondern eine Nebenfolge ist die Entziehung der Fahrerlaubnis, § 69 StGB. Bei Fahrerflucht droht ab einer bestimmten Höhe des Schadens regelmäßig der Verlust des Führerscheins.

Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so spricht das Gericht eine Führerscheinsperre aus, § 69a StGB. Eine Sperre ist ein Verbot, dass für die Dauer von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Die Sperre kann sogar für immer angeordnet werden. Solange die Sperre läuft, darf also keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Fährt man trotzdem Auto, ist dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar.

Wann ist Fahrerflucht strafbar?

Auf die Details kommt es an

Für eine strafbare Fahrerflucht müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, die nicht immer ganz eindeutig sind. An diesen Stellen kann ein guter Verteidiger ansetzen, um den Vorwurf er Fahrerflucht zu entkräften.

Eine Fahrerflucht ist nur dann strafbar, wenn

  • es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist
  • man vom Gesetz als Unfallbeteiligter gilt
  • man sich vom Unfallort entfernt hat
  • die Tat mindestens mit bedingtem Vorsatz begangen hat
  • keine Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe vorliegen

Wussten Sie, dass auch ein weggerollter Einkaufswagen ein Verkehrsunfall sein kann?

Fahrerflucht bei Bagatellschäden?

Im Strafverfahren gelten andere Maßstäbe als in der Autoversicherung

Was ist der Versicherung als Bagatellschaden (=Kleinigkeit) gilt, ist im Strafverfahren wegen Fahrerflucht noch lange keine Kleinigkeit.

Um eine Strafverfolgung zu umgehen, muss es sich um einen wirklich völlig belanglosen Schaden handeln. Bei Sachschäden wird die Grenze überwiegend bei etwa 25 Euro gesehen, manche Gerichte sind auch etwas großzügiger. Als Faustformel gilt:

Es kann ein Bagatellschaden vorliegen, wenn Schadensersatzforderungen üblicherweise nicht gestellt werden.

Das Problem: Sobald eine noch so geringfügige Reparatur durch einen Fachmann erforderlich wird, ist die Bagatellgrenze in der Regel ohne weiteres überschritten.

 

Was passiert bei Fahrerflucht ohne Personenschaden?

Auch ohne Personenschaden kann Führerscheinentzug drohen

Bei einer Fahrerflucht ohne Personenschaden kommt es voraussichtlich nicht zu einer höheren Strafe. Aber das Strafmaß beträgt immer noch Geldstrafe oder bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe. Und es besteht grundsätzlich immer das Risiko des Führerscheinentzugs. Die Höhe der Strafe, aber auch das Risiko für den Führerscheinentzug, hängen unter anderem davon ab, wie hoch der entstandene Schaden ist.

 

Gibt es einen Unterschied zwischen Fahrerflucht und Unfallflucht?

Fahrerflucht vs Unfallflucht

Oft entsteht Verwirrung, weil die Bezeichnungen nicht einheitlich sind. Unfallflucht meint jedoch dasselbe wie Fahrerflucht. Das Strafgesetzbuch nennt die Tat das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Umgangssprachlich sagen jedoch viele Fahrerflucht, oder Unfallflucht.

 

Wann verjährt Fahrerflucht?

Strafen sind auch lange nach der Tat möglich

Für Fahrerflucht kann man auch dann bestraft werden und es kann auch dann noch zum Führerscheinentzug kommen, wenn die Tat schon länger her ist.

Ist die Fahrerflucht jedoch verjährt und die Verjährungsfrist abgelaufen, kann man grundsätzlich auch nicht mehr wegen Fahrerflucht bestraft werden.

Die Verjährungsfrist bei Fahrerflucht richtet sich nach der höchsten angedrohten Strafe. Für Fahrerflucht gilt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren als Höchststrafe (sofern nicht auch andere Taten begangen wurden, die die Strafe erhöhen).

Die Verjährungsfrist für Fahrerflucht beträgt daher 5 Jahre ab der Tat, sofern die Verjährung nicht durch Unterbrechung verlängert wurde. Das Gesetz kennt eine ganze Reihe von Umständen, die zur Unterbrechung der Verjährungsfrist führen.

Wichtig: Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem!

 

Unser Angebot

unverbindliche Einschätzung Ihrer Möglichkeiten - kostenfrei

Am einfachsten und schnellsten geht es, wenn Sie uns Ihren Fall vorab kurz schildern: So können wir bereits vor unserem Gespräch die wichtigsten Punkte für Sie checken. Anschließend besprechen wir mit Ihnen, wie Sie am besten vorgehen.

kostenfreie Einschätzung ❯

Einzelfragen zum Thema Fahrerflucht / Unfallflucht

Ist es Fahrerflucht, wenn man es nicht merkt?

Keine Strafe ohne Vorsatz

Man hat sich auch dann unerlaubt vom Unfallort entfernt, wenn man den Unfall nicht bemerkt hat. Da die Tat zusätzlich aber auch Vorsatz voraussetzt, kann man nicht bestraft werden, wenn der Vorsatz fehlt.

Aber Achtung: hier ist größte Vorsicht geboten!

  • Polizei und Staatsanwaltschaft gehen häufig davon aus, dass es sich um eine reine Schutzbehauptung handelt.
  • Insbesondere bei älteren Fahrern kann die Behauptung, nichts bemerkt zu haben, trotz Straffreiheit den Führerschein kosten
  • Es kommt unter Umständen zu einem teuren Unfallrekonstruktionsgutachten

Keinesfalls sollte eine Einlassung ohne Verteidiger erfolgen. Sonst ist der Führerschein länger weg, als man denkt.

 

Ist Fahrerflucht als Beifahrer möglich?

Nicht nur der Fahrer kann Unfallbeteiligter sein

Auch der Beifahrer kann eine Fahrerflucht begehen, da er unter Umständen Unfallbeteiligter sein kann.

 

Fahrerflucht straflos bei Unfallschock?

Die Behauptung nützt meist nichts

In der Praxis ebenso beliebt wie meist erfolglos ist die Entschuldigung, mein hätte einen Unfallschock erlitten und sei deshalb nicht mehr zurechnungsfähig gewesen.

Denn ein schuldausschließender Unfallschock liegt bei den typischen Folgen eines Verkehrsunfalls – „Kopflosigkeit“, Verwirrung oder Furcht – regelmäßig nicht vor. Ein guter Sachverständiger wird daher fast immer einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Schock ausschließen können.

 

Fahrerflucht Probezeit: Wie lang ist der Führerschein weg?

Besonderheiten bei Fahrerlaubnis auf Probe

Hat man die Fahrerflucht in der Probezeit begangen, ist der Führerschein unter Umständen länger weg. Auch droht die Verlängerung der Probezeit. In der Probezeit gelten bei Fahrerflucht folgende Besonderheiten, die man im Auge haben muss:

Die Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe, § 2a StVG, erfolgt nach der Anlage 12 zur Fahrerlaubnisverordnung. Daraus folgt:

  • Die Fahrerflucht ist ein sogenannter A-Verstoß
  • Bei Fahrerflucht wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet
  • Es gibt bei Fahrerflucht eine schriftliche Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung (unbedingt machen!)
  • Die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre
  • natürlich drohen weiterhin Geld- oder Freiheitsstrafe und der Führerscheinentzug

Tipps bei Fahrerflucht

Was tun bei Fahrerflucht?

3 existenzielle Tipps beachten

Wenn Sie Opfer einer Fahrerflucht sind, wenden Sie sich zuerst an die Polizei und erstatten Anzeige. Die Polizei sichert dann die Spuren. Wenn Sie eine Fahrerflucht begangen haben, wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens.

Wenn Sie die Fahrerflucht begangen haben – oder begangen haben sollen, beginnen polizeiliche Ermittlungen oder laufen bereits. Fast immer hat irgendwer irgendwas gesehen, oder gehört. Oder es gibt Unfallspuren, die zum Täter führen. Die Polizei ist bei ihren Ermittlungen oft erstaunlich erfolgreich. Es werden zum Beispiel Farbsplitter untersucht, mit denen man schließlich sogar das Baujahr der Fahrzeuge eingrenzen kann.

Aus einigen zigtausend Fahrzeugen bleiben manchmal nach kurzer Zeit nur 2-3 übrig, die als mögliche Verursacher in Betracht kommen. Und dann geht es sehr schnell.

So verhalten Sie sich richtig, wenn Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen wird:

  • Bitte machen Sie selbst keine Angaben
  • Berufen Sie sich auf Ihr Schweigerecht
  • Setzen Sie sich sofort mit einem auf die Verteidigung bei Fahrerflucht spezialisierten Anwalt in Verbindung

 

Welchen Anwalt bei Fahrerflucht?

Wer hilft wirklich, wenn man wegen Fahrerflucht beschuldigt wird?

Unfallflucht ist eine Straftat. Aber nicht jeder Strafverteidiger kennt sich auch mit den speziellen, verkehrsrechtlichen Besonderheiten aus. Andererseits kann ein typischer Anwalt für Verkehrsrecht zwar Unfälle regulieren, hat aber nur selten mit Strafverteidigung zu tun.

Wird Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen, benötigen Sie einen Anwalt, der sowohl die speziellen verkehrsrechtlichen Vorschriften und die aktuelle Rechtsprechung zur Fahrerflucht bis ins Detail kennt, als auch über die nötige Erfahrung verfügt, eine Strafverteidigung solide strategisch aufzubauen – und auch vor Gericht durchzusetzen zu können.

 

Fahrerflucht: Wie lange muss man warten?

Eine halbe Stunde reicht unter Umständen nicht

Für die Länge der Wartefrist sind unterschiedliche Kriterien von Bedeutung. Einerseits kommt es zum Beispiel auf Art und Schwere des Unfalls an, sowie auf die Verkehrsdichte, die Tageszeit, die Witterung und alle sonstigen Chancen für eine wirksame Aufklärung am Unfallort. Andererseits können die Gründe eine Rolle spielen, weshalb man sich vom Unfallort entfernt hat.

Als Faustformel gilt, dass die Wartezeit tagsüber in der Regel mindestens ½-1 Stunde beträgt. Nachts oder bei kleineren Schäden können manchmal auch 15-20 Minuten genügen.

Aber Vorsicht: Es gibt keine starren Regeln!

 

Fahrerflucht trotz Zettel an der Scheibe?

Der Irrglaube mit dem Zettel

Der „berühmte“ Zettel an der Scheibe reicht in der Regel nicht aus, um den Vorwurf der Fahrerflucht zu entkräften. Um nicht wegen Unfallflucht bestraft zu werden, muss man, bevor man sich entfernen darf, folgende Angaben machen

  • zu seiner Person UND
  • zu seinem Fahrzeugs UND
  • zur der Art seiner Beteiligung UND zwar
  • durch seine Anwesenheit UND  
  • die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist UND zwar
  • zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten

Geht das nicht, weil niemand da ist, dann muss man wenigstens

  • eine angemessene Zeit an der Unfallstelle warten.

Eine Wartepflicht besteht übrigens auch dann, wenn nicht damit zu rechnen ist, dass bald jemand kommt. Man muss also auch nachts auf dunkler Landstraße grundsätzlich warten.

 

Bestraft wegen Fahrerflucht, auch wenn man gewartet hat?

An Besten Polizei verständigen

Hat man sich nach Ablauf der Wartezeit, berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt, kann man trotzdem bestraft werden, wenn man nicht die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglicht. Dazu muss man

dem Berechtigten oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilen,

  • seine Anschrift UND
  • seinen Aufenthalt UND
  • das Kennzeichen seines Fahrzeugs UND
  • den Standort seines Fahrzeugs UND
  • dass man Unfallbeteiligter war UND

das Fahrzeug zu unverzüglichen Feststellungen für eine zumutbare Zeit zur Verfügung halten.

 

Fahrerflucht straflos bei Selbstanzeige?

Eine Selbstanzeige ist risikoreich

Viele haben von der 24-Stunden-Regel gehört und glauben, man sei straflos, wenn man den Unfall später noch meldet. Das stimmt jedoch nicht. Durch eine Selbstanzeige wird die Fahrerflucht nicht automatisch straflos. Es können also weiterhin alle Strafen in Betracht kommen, auch der Führerscheinentzug bleibt möglich.

Möglicherweise bekommt man eine Strafmilderung, aber darüber muss der Richter nach seinem Ermessen entscheiden.

Nur ganz ausnahmsweise kann das Gericht von Strafe absehen, wenn

  • man den Unfall der Polizei oder den Berechtigten meldet UND
  • sich der Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs ereignete UND
  • noch keine vierundzwanzig Stunden seit dem Unfall her sind UND
  • der Unfall ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat UND
  • man freiwillig handelt

Selbstanzeige bei Unfallflucht birgt also ein hohes Risiko:

Denn ob der Schaden tatsächlich nicht bedeutend ist, lässt sich häufig kaum zuverlässig beantworten. Gerade bei modernen Autos beträgt der Schaden schnell mehrere tausend Euro. Schlimmstenfalls belastet man sich durch die Selbstanzeige selbst, wird anschließend trotzdem bestraft – und ist seinen Führerschein los.

Auch weiß man regelmäßig nicht, ob man nicht ohnehin schon von der Polizei verdächtigt wird.

 

Unser Angebot:

Möchten Sie eine kostenfreie Einschätzung Ihrer Möglichkeiten bei Fahrerflucht erhalten?

Dann schildern Sie uns bitte Ihren Fall. Je genauer Ihre Angaben sind, desto konkreter können wr die Möglichkeiten für Sie einschätzen. Unsere Ersteinschätzung ist selbstverständlich kostenfrei für Sie.

 


 

Jetzt weitersagen

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Seite mit Freunden teilen!