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Alkohol am Steuer

Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss unter Umständen mit harten Strafen rechnen.

Hier erfährst du, was Alkohol am Steuer genau ist und mit welcher Strafe bei Alkohol am Steuer zu rechnen ist.

Außerdem erklären wir, wie Du am besten wieder aus der Sache rauskommst und damit ge­ge­benen­falls eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg, oder Freiheitsstrafe verhindern kannst.

Überblick Alkohol am Steuer

Es gibt eine ganze Reihe von Strafgesetzen, bei denen Alkohol und andere berauschende Mittel eine zentrale Rolle spielen. Das bekannteste Gesetz ist wohl Alkohol am Steuer. Manche sagen dazu auch "Trunkenheit am Steuer" oder "Trunkenheitsfahrt". Das Gesetz spricht hier von Trunkenheit im Verkehr. Die Tat und ihre Folgen sind in § 316 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Es handelt sich um eine schwerwiegende Straftat, die in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird.

Strafbar ist, wenn jemand im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge Alkoholgenusses oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.

Alkohol am Steuer stellt ein hohes Sicherheitsrisiko dar für andere Verkehrsteilnehmer, aber auch für den Fahrer selbst.

Ab einer bestimmten Menge Alkohol kann man ein Fahrzeug nicht mehr sicher führen. Die Menge Alkohol, die ein Mensch verträgt, ist individuell ganz unterschiedlich.Trotzdem haben sich bestimmte Grenzwerte bei Alkohol herausgebildet, ab denen die Gericht davon ausgehen, dass man nicht mehr fahren kann.

In diesem Kapitel werden wir uns eingehend mit Alkohol am Steuer und seinen Konsequenzen auseinandersetzen.

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Die einzelnen Tatbestände

Die Tatbestände, in denen Alkohol und andere berauschende Mittel eine zentrale Rolle sind

  • Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
  • Rauschtat, § 323a StGB
  • § 24a StVG Verstoß gegen 0,5-Promille-Grenze

Wirkung des Alkohols

Alkohol und andere berauschende Mittel wirken toxisch, also giftig, auf das zentrale Nervensystem ein. Der Effekt ist in allen Fällen derselbe:

Wenn man Alkohol oder Drogen zu sich genommen hat, dann ist es entweder so, dass man entweder ebenso fehlerfrei handeln kann wie im nüchternen Zustand, nur benötigt man mehr Zeit dafür. Oder aber man kann noch in derselben Zeit gleich viel leisten wie im nüchternen Zustand, dann aber mit steigender Fehlerrate, je stärker die Wirkung des Alkohols ist.

Die praktischen Folgen bei einem Autofahrer können fatal sein und wären dann unter Umständen, dass er entweder zwar den Fußgänger noch sieht, aber zu langsam reagiert, um rechtzeitig zu bremsen (Zeitbedarf) - oder aber der Fußgänger wird übersehen (Fehlerrate).

Fahruntüchtigkeit

Von Fahruntüchtigkeit spricht man, wenn man in Folge des Alkoholkonsums nicht mehr sicher fahren kann.

Es kommt dabei nicht auf die genossene Alkoholmenge an, sondern auf den Effekt, den der Alkohol- (oder Drogen-) Genuss auf den Körper hat hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit.

Das Gegenteil, also Fahruntüchtigkeit liegt dann vor, wenn der Fahrzeugführer in seiner Gesamtleistungsfähigkeit „so weit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu führen".

Promille-Grenzen

Die Promillegrenzen, ab denen Fahruntüchtigkeit in Betracht kommt, unterliegen dem Wandel und wurden in der Vergangenheit mehrfach geändertt. Aktuell gilt:

1,1 Promille BAK

Ab 1,1 Promille BAK ist man als Autofahrer gesichert fahruntüchtig. Der Wert muss durch ein Blutalkoholgtachten nachzuweisen sein. Der Verteidiger prüft in jedem Einzelfall, ob das Gutachten den Anforderungen des Strafprozesses genügt, um als Nachweis gelten zu können.

0,3 Promille BAK

Viele Menschen wissen nicht, dass unter Umständen schon ein Blutalkoholwert von 0,3 Promille BAK für den Vorwurf einer Straftat ausreichend, sind, sofern alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen. Polizeibeamten sind darauf geschult, Auffälligkeit beim Fahren oder bei der Kontrolle oder bei der Untersuchung auf den Alkohol zurückzuführen. Die Staatsanwaltschaften haben hier so gut wie nie Zweifel, es sei den, ein erfahrener Verteidiger tritt dem mit guten Argumenten entgegen.

Strafen

Die Strafen reichen von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von 1 Jahr (Trunkenheit im Verkehr) bzw. bis zu 5 Jahren bei Gefährdung des Straßenverkehrs. Ein erfahrener Verteidiger sorgt dafür, dass mildernde Umstände berücksichtigt werden. 

Darüber hinaus können durch die Verteidigung auch noch nach der Tat strafmildernde Umstände in Abstimmung mit dem Mandanten geschaffen werden, so dass sich durch eine gute Verteidigung in vielen Fällen die Strafe abmildern lässt.

Führerscheinverlust

Der Verlust des Führerscheins, genauer die Entziehung der Fahrerlaubnis, ist bei den meisten Alkoholstraftaten der Regelfall.

Entziehung bedeutet, dass der Führerschein vernichtet wird. Das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen erlischt und kommt von allein auch nicht wieder. Zusätzlich verhängen die Gerichte bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis eine Führerscheinsperre. Das ist ein Verbot an die Führerscheinbehörde, der damit verboten wird, einen neuen Führerschein auszustellen. In vielen Fällen kommt es zusätzlich nach dem Strafverfahren zu einer MPU.

Kann man den Führerschein bei Trunkenheit im Verkehr retten?

Ja, den Führerschein bei Trunkenheit im Verkehr zu retten, ist schwierig, aber nicht unmöglich – besonders durch professionelle anwaltliche Hilfe, die auf Entlastung, Verfahrensfehler oder mildernde Umstände drängt, um einen Entzug zu verhindern oder abzumildern, wobei ein Anwalt oft hilft, die Folgen zu minimieren und eine MPU zu vermeiden oder zu bestehen. Bei Straftatbeständen droht automatisch der Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug), der gegebenenfalls durch eine MPU wieder erlangt werden muss. Bei Ordnungswidrigkeiten (0,5 bis 1,09 Promille) droht ein Fahrverbot (1-3 Monate), das durch rechtliche Schritte eventuell gekürzt oder verhindert werden kann. 

Ein Anwalt, der auf die Verteidigung bei Alkoholdelikten im Verkehr spezialisiert ist, ist daher unerlässlich. Er prüft die Akten auf Fehler, findet etwaige entlastende Tatsachen und kann die Verteidigungsstrategie festlegen, um die Strafe zu minimieren. Möglicherweise können besondere Umstände der Tat oder Verfahrensfehler dazu führen, dass das Gericht von der Entziehung absieht.

Bei Werten zwischen 0,5 Promille - 1,09 Promille droht in der Regel ein Fahrverbot bis zu 3 Monaten. Das gilt jedoch nicht, wenn die Polizei Ausfallerscheinungen festgestellt hat (das ist der Regelfall). Bei Ausfallerscheinungen droht daher stets ein Strafverfahren und der Entzung der Fahrerlaubnis. Hier kann ein erfahrener Verteidiger versuchen, dieses zu verkürzen oder gegen die Entscheidung vorzugehen, wenn das Ergebnis fehlerhaft ist oder Verfahrensvorschriften nicht eingehalten wurden.

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